SpiFa zum TSVG: Vergütungsregelungen sichern Facharzttermine und stärken Patientensteuerung

SpiFA-Vorstandsvorsitzender Dirk Heinrich. Foto: © SpiFA e.V.

Auch der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) widerspricht der Kritik des Bundesrechnungshofes am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Ohne angemessene Vergütung ständen weniger Termine zur Verfügung.

Anfang Februar hatte der Bundesrechnungshof das TSVG scharf kritisiert: Es koste Milliarden und bringe nichts, Patienten warteten trotzdem zu lange auf Termine. Zuletzt hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Darstellung des Bundesrechnungshofes kritisiert. Jetzt äußerte sich auch der SpiFa. Er wies die Forderung des Bundesrechnungshofes nach einer ersatzlosen Streichung der Vergütung für Terminvermittlungen „entschieden“ zurück.

Wie der Verband in einer Mitteilung betonte, habe der Gesetzgeber mit dem TSVG ausdrücklich anerkannt, dass zusätzliche Aufgaben und erweiterte Versorgungsangebote nur dauerhaft umgesetzt werden könnten, wenn sie außerhalb starrer Budgetgrenzen vergütet werden. Im Gegenzug wurde die Mindestsprechstundenzeit für Ärztinnen und -ärzte von 20 auf 25 Stunden pro Woche angehoben. Nach Rechnung des Verbandes würde eine Rückkehr zur 20-Stunden-Regelung zur Reduzierung verfügbarer Facharzttermine um rund 20 Prozent führen. Damit würde sich die Versorgungslage spürbar verschlechtern.

TSVG allein schafft keine neuen Behandlungskapazitäten

Der SpiFa betonte außerdem, dass ein Terminvermittlungssystem allein keine neuen Behandlungskapazitäten schaffen könne. Es koordiniere und priorisiere vorhandene Termine und trage damit zu einer besseren Steuerung bei. „Wenn jedoch Personal fehlt und fachärztliche Leistungen weiterhin budgetiert und damit strukturell limitiert sind, bleibt die Zahl der insgesamt verfügbaren Termine weiter begrenzt. Wartezeiten lassen sich unter diesen Bedingungen nicht allein durch organisatorische Maßnahmen dauerhaft reduzieren“, so die Kritik.

Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich erklärt: „Das TSVG hat einen wichtigen Impuls gesetzt, um die Versorgung flexibler zu organisieren und medizinisch dringliche Termine verlässlich zu priorisieren.“ Die im Gesetz vorgesehenen Vergütungsregelungen und die Anhebung der Mindestsprechstundenzeit seien Teil dieses Gesamtkonzepts. Eine ersatzlose Streichung der Vergütungsregelungen beziehungsweise eine Rücknahme zentraler Bestandteile des TSVG würde daher auch Auswirkungen auf die Terminverfügbarkeit haben. Das würde bestehende Herausforderungen eher verschärfen als lösen, so Heinrich weiter.

Terminproblematik durch Entbudgetierung lösen

Nach Darstellung des SpiFa stehe Deutschland im internationalen Vergleich „noch gut da“. Aktuell erhielten 75 Prozent der Patientinnen und Patienten erhalten innerhalb eines Monats einen Facharzttermin. Das unterstreiche die Leistungsfähigkeit der ambulanten fachärztlichen Versorgung. Allerdings gerieten die Praxen zunehmend unter Druck, so der Verband. Bereits heute würden jährlich über 40 Millionen Termine im bestehenden Budgetrahmen ohne zusätzliche Vergütung erbracht.

„Wenn wir die Terminproblematik nachhaltig lösen wollen, brauchen wir verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen, eine konsequente Entbudgetierung fachärztlicher Leistungen und eine intelligente, auch digital unterstützte Patientensteuerung. Ziel muss es sein, vorhandene Ressourcen effizient einzusetzen und zugleich die Voraussetzungen für zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Die Vergütungsregelungen des TSVG sollten im Interesse einer starken ambulanten Facharztversorgung und einer verlässlichen Patientenversorgung weiterentwickelt, statt zurückgenommen werden“, forderte Heinrich.