Sport-Traumatologen fordern Korrekturen und Neustart bei den Hybrid-DRG

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Die Rolle sportlicher Aktivität für die Krankheitsprävention, etwa kardiovaskulär oder bei Tumorerkrankungen, ist Sport-Traumatologen zufolge unbestritten. Leider komme es dabei auch zu Verletzungen des Muskel- und Skelettsystems. Die fachgerechte Versorgung dieser Verletzungen sei aktuell durch die Einführung der Hybrid-DRG bedroht, monieren sie.

In einer Mitteilung der Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS) fordern Sport-Traumatologen deutschlandweit Korrekturen bei den Hybrid-DRG. Die Vergütung von ambulanten und stationären Operationen soll durch Hybrid-DRG angeglichen werden und weiterer Anreiz zur Ambulantisierung sein. Ein besonderes Problem stellt nach ihren Angaben allerdings die Erstattung von fallindividuellen Implantaten und Transplantaten dar. Bei ambulanten Operationen würden diese im Rahmen des EBM nach individuellem Verbrauch der jeweiligen Operation erstattet. In der Hybrid-DRG seien diese hingegen pauschaliert.

In der Versorgung von Verletzungen und Erkrankungen der Gelenke spielen der GOTS zufolge Materialien eine große Rolle, z.B. zur Befestigung von Sehnen und Bändern oder zur Meniskusreparatur. Aus ärztlicher Sicht sei klar: Nur eine Erstattung nach Verbrauch erlaube eine individuelle Versorgung der Patienten. Anderenfalls drohe ein Abfall der Versorgungsqualität. Dies betreffe im Besonderen individuelle operative Therapien von Sportlern sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Deshalb fordert die GOTS entschieden eine Entpauschalierung dieser Materialien. 

Die Hybrid-DRGs sind bislang undifferenziert aus den stationären DRGs abgeleitet wurden, kritisiert die Fachgesellschaft. Die im EBM sinnvolle Kategorisierung nach Schweregraden sei aufgegeben und stattdessen Fälle mit sehr unterschiedlichen Komplexitäten und Kosten zusammengeführt und gleich vergütet worden.

Für die Kalkulationen wurden nicht die vollstationären Fälle, sondern nur die Kurzliegerfälle mit Unterschreitung der Mindestverweildauer herangezogen. Dies entspricht DRG mit deutlichem Abzug der Vergütung. In der Summe resultieren unterkalkulierte Hybrid-DRG, deren Bewertungen teilweise unter EBM-Niveau liegen, erläutert die GOTS.

Dennoch sollen 2026 weitere ein Million Fälle in das Hybrid-DRG System überführt werden. Der politisch gewollte Anreiz wird so verfehlt. Das trifft Krankenhäuser als auch Vertragsärzte gleichermaßen, warnen die Sport-Traumatologen.

An dieser Unterkalkulation werde in Zukunft auch die chirurgische Ausbildung leiden, da das stramme ökonomische Korsett ein strukturiertes Heranführen an orthopädisch und unfallchirurgische Operationen unmöglich mache, ist die Fachgesellschaft überzeugt und legt ihre Hoffnung in den ab dem 28. April tagenden Bewertungsausschuss unter der Leitung des Gesundheitsökonomen Prof. Wasem von der Uni Duisburg-Essen über die Leistungsauswahl für die Hybrid-DRG 2026. „Wir appellieren dringend an den Bewertungsausschuss die bisherige Kalkulation von Hybrid-DRGs zu korrigieren”, so die Sport-Traumatologen.

Schon jetzt ergäben sich auch durch die erzwungene Ambulantisierung per AOP-Katalog bei Muskel- und Sehnenrissen am Ellenbogen deutliche Vergütungsdefizite. Diese Operationen seien aber gerade bei Sportlern aufgrund der strukturellen Probleme und der Vergütungssituation kaum zu leisten.

„Die aufwendige individuelle operative Versorgung von allen Sportlern muss auch zukünftig adäquat vergütet werden”, fordert die GOTS. Nur dann könne eine sinnvolle Ambulantisierung gelingen und der Sport weiterhin seiner präventiven Rolle im Gesundheitssystem gerecht werden.