Stereotaktische Radiochirurgie bei Hirnmetastasen auch als ambulante Leistung

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Die stereotaktische Radiochirurgie soll Patienten mit Hirnmetastasen künftig auch ambulant  angeboten werden können. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach Auswertung der aktuellen Studienlage beschlossen.

Die stereotaktische Radiochirurgie ist eine besondere Form der Strahlentherapie bei Krebserkrankungen: Mit einer hohen Strahlendosis wird ausschließlich das Tumorgewebe behandelt. Für diese einmalige Hochpräzisionsbestrahlung sind eigens entwickelte Geräte notwendig – sie müssen entweder mit Kobalt-60-Gammastrahlungsquellen ausgerüstet oder als Linearbeschleuniger konstruiert sein. Sie werden beispielsweise auch als „Gammaknife“ oder „Cyberknife“ bezeichnet.

Hingegen kann bei der fraktionierten stereotaktischen Strahlentherapie die Strahlendosis über mehrere Therapiesitzungen aufgeteilt werden – sie ist bereits ambulante Kassenleistung und war deshalb kein Gegenstand der Bewertung durch den G-BA.

Neue ambulante Therapieoption bei Hirnmetastasen

Als Komplikation einer bösartigen Krebserkrankung können sich im Hirngewebe Metastasen bilden. Etwa acht bis 20 Prozent der Krebserkrankten sind hiervon betroffen – am häufigsten treten sie bei Lungen-, Brust- und Hautkrebs auf. Typische Warnsignale, dass sich eine oder mehrere Hirnmetastasen entwickelt haben, sind Kopfschmerzen, Anfälle, Beeinträchtigungen beim Gehen und in der Wahrnehmung.

Abhängig von der Größe und Lage der Hirnmetastasen, von der Kontrolle des Primärtumors und vom Allgemeinzustand der betroffenen Patientinnen und Patienten gibt es grundsätzlich verschiedene Therapieoptionen: Neben der künftig auch ambulant möglichen einmaligen stereotaktischen Radiochirurgie sind das beispielsweise die mikrochirurgische Entfernung der Metastasen, die Ganzhirnbestrahlung und die fraktionierte stereotaktische Strahlentherapie. Ob die stereotaktische Radiochirurgie innerhalb des Gesamtbehandlungskonzeptes einer Patientin oder eines Patienten die beste Therapiealternative ist, ist laut G-BA zukünftig von einer Tumorkonferenz zu beraten, in der alle indikationsbezogenen Fachdisziplinen vertreten sind.

Inanspruchnahme voraussichtlich ab Juli 2023

Im Krankenhaus kann die stereotaktische Radiochirurgie bereits angewendet werden. Bevor sie auch als ambulante Leistung von Fachärztinnen und Fachärzten erbracht und abgerechnet werden kann, sind dem Gemeinsamen Bundesausschuss zufolge noch folgende Schritte notwendig: Nach der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft. Anschließend muss noch der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der ärztlichen Vergütung entscheiden. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.

Weitere Anwendungsgebiete

Der G-BA hatte die stereotaktische Radiochirurgie bereits im Juli 2022 für die Behandlung von Vestibularisschwannomen in den ambulanten Leistungskatalog aufgenommen. Sie wird voraussichtlich ab April 2023 zur Verfügung stehen.