Baden-Württemberg verschärft die Regeln für Raucher26. November 2025 Baden-Württemberg weitet die Rauchverbote aus. (Foto: © Towfiqu Barbhuiya – stock.adobe.com) Wer raucht, muss sich in Baden-Württemberg auf spürbar strengere Regeln einstellen. Das Kabinett hat eine Reform des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen, über die nun der Landtag entscheidet. Der Kabinettsbeschluss sieht Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind – etwa auf Spielplätzen, an Haltestellen oder Freizeitparks. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas sollen erfasst werden, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Wo ist Rauchen künftig zusätzlich verboten? Die Landesregierung will das Rauchverbot auf weitere Orte ausdehnen, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So soll künftig auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden dürfen. Außerdem soll es keine Raucherzonen auf Schulhöfen und keine Raucherzimmer in Behörden mehr geben. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen künftig unter die Regeln – und zwar unabhängig davon, ob darin nikotin-, tabak- oder cannabishaltige Erzeugnisse konsumiert werden. Als Grund wird in der Vorlage für das Kabinett genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden. Gibt es Ausnahmen? Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsieht, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätte ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird. In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss künftig bereits am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden. Besserer Schutz für Kinder Mit den verschärften Regeln sollen vor allem Kinder und Nichtraucher besser geschützt werden. Denn der beim Passivrauchen inhalierte Rauch enthält dieselben Substanzen wie der beim aktiven Rauchen inhalierte Rauch, erklärt das DKFZ. Passivrauchen erhöhe das Risiko für Lungenkrebs und Schlaganfall um 20 bis 30 Prozent und steigere jenes, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erkranken und zu sterben. Während der Schwangerschaft schade Passivrauchen auch dem ungeborenen Kind. „Kinder sind durch Passivrauchen besonders gefährdet“, heißt es im Tabakatlas. Sie hätten eine höhere Atemfrequenz und ein weniger effizientes Entgiftungssystem als Erwachsene und seien daher besonders empfindlich gegenüber den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens. Bei Säuglingen erhöhe Passivrauchen das Risiko, durch plötzlichen Kindstod zu sterben.
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