Suchtforscher fordern Reform der Drogenpolitik

Suchtforscher Prof. Heino Stöver (l.) von der Frankfurt UAS und Prof. Dr. Daniel Deimel von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho). (Fotos: © Benedikt Bieber/Frankfurt UAS, ©katho)

Die Suchtexperten Prof. Heino Stöver und Prof. Daniel Deimel fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme die Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden, eine bessere Suchttherapie im Strafvollzug und eine strikte Regulierung der Cannabis-Abgabe.

Eine grundlegende Reform der Drogenpolitik in Deutschland fordern die Suchtforscher Prof. Heino Stöver und Prof. Daniel Deimel. „Die Entkriminalisierung der Konsumierenden aller Drogen ist ein längst überfälliger erster Schritt“, sagen die Suchtexperten. Dringend geboten sei zudem eine Neuregulierung des Drogenmarktes sowie eine Fokussierung auf wirksame suchttherapeutische und sozialtherapeutische Maßnahmen im Justizvollzug, um eine Rehabilitation und Resozialisierung von drogenkonsumierenden Strafgefangenen zu ermöglichen.

Stöver, Leiter des Instituts für Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF) an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS), und Deimel, Professor für Klinische Sozialarbeit am Deutschen Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP) der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho), nennen als weitere wichtige Schritte zur Anpassung der in ihren Augen bislang eher reformresistenten Drogenpolitik in Deutschland: die Akzeptanz von Drogensucht als Krankheit, eine einheitliche drogenpolitische Linie der Bundesländer, den Zugang drogenabhängiger Gefangener zu Substitution, eine deutliche Aufstockung der finanziellen Mittel durch Umverteilung für Prävention, Beratung und Therapie statt Repression sowie – im Spannungsfeld von Kontroll- und Hilfestrategien – den Abschied vom Abstinenzdogma.

Im Hinblick auf die von der Ampelkoalition angekündigte Legalisierung von Cannabis legen die Wissenschaftler nicht nur flankierende Vorschläge vor, sondern plädieren zugleich dafür, die Regulierungsdebatte auf weitere Substanzen wie MDMA (bekannt u.a. als Partydroge Ecstasy) auszudehnen.

Repression gegen Drogenkonsumenten

Ergänzend zu besseren Hilfsangeboten für drogenabhängige Strafgefangene fordern Stöver und Deimel eine Entkriminalisierung bestimmter Drogendelikte und eine Abkehr von der Repression gegen Drogenkonsumierende.
Obwohl mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor allem der Handel und Schmuggel verfolgt und bestraft werden sollten, lag der Anteil der sogenannten konsumnahen Delikte nie unterhalb von 60 Prozent. 2020 erreichte er gar den neuen Höchstwert von 79 Prozent. Die Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG lag 2020 bei 284.723 Personen, circa 30 Prozent davon waren Jugendliche und Heranwachsende. Zum Stichtag 31.03.2019 befanden sich insgesamt 6796 Personen, d.h. 13,4 Prozent aller Gefangenen wegen eines BtMG-Verstoßes in Einrichtungen des Freiheitsentzugs (50.589 Strafgefangene und Sicherheitsverwahrte insgesamt).

Bei drogenbezogenen Delikten handelt es sich im Wesentlichen um Kurzstrafen, zum erheblichen Teil auch um Ersatzfreiheitsstrafen, weil die Betroffenen die Geldstrafe nicht zahlen können. „Durch die Kürze der Strafen bergen die Übergänge von der Freiheit in die Haft und von der Haft in die Freiheit zurück erhebliche gesundheitliche und soziale Risiken. Der Strafvollzug – das zeigen diese Daten – wird zu einer Durchgangsstation, zu einem wichtigen Teil der Biographie für die meisten Drogenkonsumenten, der massiven Drehtüreffekten unterliegt“, warnen die Suchtforscher.

„Drogenverbot und Abstinenzdogma bewirken eine Tabuisierung sowie eine Moralisierung drogenkonsumbedingter gesundheitlicher Störungen“, so Stöver. „Konsumierende, insbesondere die vulnerable Gruppe der Jugendlichen, sind gezwungen, ihren Drogengebrauch zu leugnen und zu verheimlichen. Bei drogenbezogenen Problemen wie Überdosierungen, Abhängigkeit, Psychosen, HBV/HCV- und HIV-Infektionen, Selbst- oder Fremdverletzungen im Rausch nehmen sie in vielen Fällen keine Hilfe in Anspruch.“ Im Gegensatz zu Themen wie Sexualität oder Gewalt gibt es beim Thema Drogen keinen Erfahrungsaustausch, keine Informationsvermittlung und keine Begleitung durch Eltern, Lehrkräfte oder auch Peers.

„Dieser Problemkomplex könnte durch einen regulierenden statt ausgrenzenden rechtlichen Umgang mit Drogen bzw. Drogenkonsumierenden aufgelöst werden“, lautet die Empfehlung der Suchtexperten. „Steckte man die Mittel aus der Repression in die Prävention, Beratung und Therapie, wäre deren Finanzierung in ganz neuen Größenordnungen möglich“, so Deimel. Er verweist auf die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die eine massive Erhöhung der Ausgaben von derzeit circa 30 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro pro Jahr fordert, was einem Viertel der Ausgaben für die Repression im Bereich illegaler Drogen entspreche.

Zur Legalisierung von Cannabis

Mit der Legalisierung von Cannabis soll ein regulierter Markt für Erwachsene geschaffen werden. Durch Übertragung der niederländischen Verhältnisse auf Deutschland ergäben sich hierzulande schätzungsweise 2000 Verkaufsstellen. Erwartbare Effekte wären den Suchtexperten zufolge der Zusammenbruch des Schwarzmarktes für Cannabis, der zu erhöhten Steuereinnahmen führe, sowie ein Wegfall der Repressionskosten im Bereich Cannabis und Einsparungen durch weniger Schäden aufgrund von qualitativ schlechten Produkten und falschem Umgang.

Als wesentliche Maßnahmen zur Regulierung benennen Stöver und Deimel:
• Verkauf ausschließlich in Fachgeschäften (z.B. als Teil von Drogerien und Apotheken) mit Fachpersonal, die Informationsangebote bereithalten und mit der Drogenhilfe vernetzt sind
• Lizenzierung, d.h. Beschränkung auf eine Verkaufsstelle pro natürliche Person mit Sicherstellung des Jugendschutzes sowie ausschließlich persönlicher Verkauf in einer festen Betriebsstätte; kein Internet- oder Straßenhandel oder Automatenverkauf wegen fehlender Beratung. Mittelfristig Etablierung einer bestimmten Ausbildung als Voraussetzung, um ein solches Fachgeschäft zu führen bzw. darin als Fachpersonal zu arbeiten.
• detaillierte Informationen über das Cannabis-Produkt in jeder Verkaufseinheit
• Qualitätskontrolle der Cannabisprodukte zum Ausschluss gesundheitsschädlicher Rückstände wie Herbiziden und Pestiziden
• Altersgrenze von 18 Jahren für den Kauf (analog zu Tabak und sogenanntem harten Alkohol), keine Registrierung

Die Suchtexperten wollen auch noch einen Schritt weiter gehen: „Auch andere Substanzen müssen reguliert und damit dem Schwarzmarkt entrissen werden, beispielsweise MDMA, das nach Cannabis und Amphetamin die drittmeist genutzte illegale Droge unter den 15- bis 34-Jährigen in Deutschland ist“, so Stöver.

Ecstasy kann auf dem Schwarzmarkt in sehr hohen Wirkstoffkonzentrationen angeboten werden, aber auch gefährliche Beimengungen beinhalten. Gerade in den letzten Jahren sei der durchschnittliche Wirkstoffgehalt deutlich gestiegen. Schwankungen seien erheblich, bis hin zu Tabletten mit deutlich mehr als 300 mg MDMA (bei 60 bis 120 mg als üblicher Einzeldosis). Bei einer vernünftigen Regulierung könnten die Risiken des Konsums deutlich verringert werden. Deimels Vorschlag: „Der Verkauf von MDMA kann in staatlichen oder zumindest lizensierten und kontrollierten Geschäften in der Nähe von relevanten Clubs beziehungsweise Partybezirken erfolgen. Die Anzahl der Geschäfte sollte stark begrenzt sein.“

Fazit der Wissenschaftler: „Notwendig ist ein neuer gesundheitspolitischer Ansatz mit dem Ziel der Regulierung illegaler Substanzen und eines Abbaus repressiver Strukturen zugunsten gesundheitlicher Unterstützungen und Hilfen. Dringend erforderlich ist zudem eine wissenschaftliche Fundierung der Drogenpolitik, begleitet von einem Beirat, einer Enquetekommission oder einer neu besetzten Drogen- und Suchtkommission der neuen Bundesregierung.“