Suchtgefahren bei Videospielen minimieren: Landeskabinett beschließt Bundesratsantrag zu Lootboxen

Virtuelle Schatztruhen, sogenannte Lootboxen, versprechen in Videospielen ein schnelleres Vorankommen im Spiel, das Freischalten besonderer Charaktere oder auch seltene Ausrüstungsgegenstände – und müssen bezahlt werden. (Foto: © bibit – stock.adobe.com)

Zum verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor glücksspielartigen Mechanismen in Videospielen hat das Kabinett Mecklenburg-Vorpommerns einer Bundesratsinitiative von Gesundheitsministerin Stefanie Drese zugestimmt.

„Digitale Spiele sind aus der Lebenswelt junger Menschen nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, dort klare Schutzstandards zu schaffen um Heranwachsende besser vor Suchtgefahren zu schützen“, betonte Drese bei der Einbringung.

Im Mittelpunkt der von Mecklenburg-Vorpommern ausgehenden Bundesratsinitiative stehen dabei sogenannte Lootboxen.  Diese virtuellen Schatztruhen versprechen unter anderem ein schnelleres Vorankommen im Spiel, das Freischalten besonderer Charaktere oder auch seltene Ausrüstungsgegenstände. Bezahlt werden sie jedoch in der Regel durch den Tausch von echtem Geld in eine spieleigene Währung oder direkt per In-App-Kauf.

„Besonders problematisch daran ist, dass die Spielerinnen und Spieler beim Einsatz ihres Geldes nicht wissen, was sie im Tausch dafür erhalten. Die Lootboxen basieren auf einem reinen Zufallssystem und verleiten so dazu, sein Glück immer und wieder zu versuchen, um den gewünschten Gewinn zu erhalten. Das entspricht den Mechanismen des Glücksspiels – wird in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern wie Belgien bisher aber nicht als solches reguliert“, machte die Ministerin deutlich.

Die im Landeskabinett beschlossene Entschließung für das Bundesratsplenum am 26. September fordert deshalb eine Harmonisierung des Glücksspielrechts mit dem Jugendschutzrecht, um Lootboxen im Sinne des Kinder- und Jugendrechtes regulieren zu können. „Das wäre aus meiner Sicht der folgerichtige Schritt, denn gerade junge Menschen sind überdurchschnittlich anfällig für die suchttypischen Verhaltensmuster, die sich die Lootboxen zu Nutze machen“, erklärte Drese. Das liege vor allem daran, dass in diesem Alter die Impulskontrolle noch nicht vollständig entwickelt ist. Auch deshalb bestehe in dieser Lebensphase auch ein besonders hohes Risiko für die Entwicklung einer Sucht. „Davor wollen wir sie durch mehr rechtliche Handhabe künftig noch besser schützen“, betonte die Ministerin.

In der Bundesratsinitiative schlage Mecklenburg-Vorpommern deshalb verschiedene verhaltenspräventive und verhältnispräventive Maßnahmen vor, darunter eine verbindliche Altersverifikation von 18 Jahren für Spiele, die Lootboxen enthalten, verpflichtende Warnhinweise analog zur Werbung von Lottoanbietern oder auch eine verpflichtende Offenlegung von tatsächlichen Gewinnwahrscheinlichkeiten.

„Diese Vorschläge sollen dazu beitragen, Suchtgefahren offensichtlicher zu machen und sie durch verbesserte Reglementierung zu verringern – ohne dabei den Spielspaß einzuschränken“, unterstrich Drese. Deutschland sei beim Kinder- und Jugendmedienschutz außerdem weltweit führend. „Und mit dieser Initiative wollen wir sicherstellen, dass dies auch in Zukunft so bleibt.“