Terminplattform: „Freie Arztwahl unterstützen“2. Oktober 2024 KBV-Vorstand: Andreas Gassen, Sybille Steiner und Stephan Hofmeister (v.l.). Foto: © axentis.de/Lopata Die digitale Buchung von Arztterminen soll weiterentwickelt werden. So steht es im Entwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz. Der KBV-Vorstand greift die Vorlage des Gesetzgebers offensiv auf und lehnt Vorschläge des GKV-Spitzenverbands (wir berichteten) ab. „Wenn der Gesetzgeber einheitliche Vorgaben für Terminplattformen will, so bieten wir ihm grundsätzlich die Expertise von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) an. Wir verfügen über ein einzigartiges Know-how bei der Entwicklung und Umsetzung von Terminplattformen, das wir gerne einsetzen werden und auch entwickeln können. Für den Patientenservice der 116117 stellen wir ja schon jetzt eine leistungsfähige Software für die Terminvermittlung zur Verfügung. Allein im Zeitraum Januar bis August wurden darüber Millionen Termine bereitgestellt”, erklären die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Die Grundidee, dass auf diesem Wege eine einheitliche Möglichkeit entstehe, Termine aus den Praxisverwaltungssystemen (PVS) in die Terminservices der KBV und der KVen einzustellen, sei richtig. Der Vorstand sieht aber auch Unterstützungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers. So müssten die zu entwickelnden Vorgaben und Schnittstellen für die Softwareanbieter der PVS verpflichtend sein. Zudem weise der Regierungsentwurf einige problematische Punkte auf: Man habe weder Möglichkeiten noch eine Handhabe, den Datenschutz der diversen Anbieter von Plattformen zu überwachen. Die KBV und die KVen seien nicht „die Bundesdatenschützerin“. Auch die Finanzierungsfrage sei vollkommen ungeklärt. „Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht aus Finanzmitteln der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gestemmt werden darf”, so der Vorstand weiter. „Eine Terminplattform muss Patientinnen und Patienten bei der freien Wahl ihres Arztes oder Psychotherapeuten unterstützen, und diese freie Wahl darf nicht zugunsten zentraler Planungs- und Überwachungsfantasien geopfert werden. Die Vorstellungen des GKV-Spitzenverbands laufen hier den Interessen der Patienten diametral entgegen”, betonten die Vorstände Gassen, Hofmeister und Steiner.
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