Transplantationsmediziner zur Widerspruchslösung: Ist es ethisch, eine Versorgungslücke offen zu lassen?15. Januar 2026 Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine eigene Entscheidung getroffen, so werden die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten – eine sehr belastende Situation. Foto: DSO / Thomas Goos Angesichts leicht gestiegener Organspendezahlen betont die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) den weiterhin ungedeckten Bedarf an transplantablen Organen für schwer kranke Menschen. „Warum tun wir uns in Deutschland so schwer mit der Widerspruchslösung?“, fragt die DTG in einer aktuellen Aussendung. Die DTG weist darauf hin, dass die Widerspruchslösung andernorts seit vielen Jahren akzeptierter Standard ist. Großbritannien, Frankreich, die Niederlande, Spanien oder Österreich hätten gezeigt, dass die Widerspruchslösung weder das Selbstbestimmungsrecht aushebelt noch ethische Grundprinzipien verletzt. „Die Widerspruchslösung verpflichtet niemanden zur Organspende, sondern schafft einen klaren Rahmen für eine notwendige Entscheidung“, so die DTG. Unterschrieben ist die Pressemitteilung, die sich eher wie ein Statement liest, von fünf führenden Personen der DTG: Präsidentin Prof. Martina Koch, President-Elect Prof. Mario Schiffer, Generalsekretär Prof. Lars Pape, Schatzmeisterin Prof. Barbara Suwelack und Schriftführerin Dr. Johanna Wagner. Grundsatzdiskussion ohne Blick auf die klinische Realität Als Grundproblem sieht die DTG in Deutschland, dass Stimmen die Diskussionen dominieren, die ethische oder juristische Perspektiven vertreten, ohne dabei die klinische Realität ausreichend zu berücksichtigen. „Warum wird über Prinzipien gestritten, während die konkrete Versorgungssituation von Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten, in den Hintergrund tritt?“, fragen die Unterzeichner. Es werde der Eindruck erweckt, als müssten alle ethischen und rechtlichen Fragen zu diesem Thema erst ganz neu verhandelt werden. „Dabei leben wir im vereinten Europa und es gibt genügend belastbare Erfahrungen außerhalb unserer eigenen Landesgrenzen.“ Außerdem weist die DTG darauf hin, dass die Haltung der Bevölkerung zur Organspende und Transplantation auch in Deutschland eindeutig sei: Die grundsätzliche Zustimmung zur Organspende sei seit Jahren hoch und auch die Erwartung der Bürger, im Falle des Falles eine Organspende zu erhalten, sei berechtigt. „Das Problem liegt also nicht in der Ablehnung, sondern im Ausbleiben einer dokumentierten Entscheidung.“ Mit dem inzwischen etablierten Organspenderegister sei sichergestellt, dass jeder Bürger seine Haltung transparent festhalten und jederzeit ändern kann. Als weiteren Aspekt führt die DTG an, dass die Widerspruchslösung auch die Angehörigen eines Verstorbenen entlasten würde: Ansonsten werde die Entscheidung für oder gegen eine Organspende den trauernden Angehörigen zugemutet. Dies führe, wie die Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zeigen, überwiegend zur Ablehnung einer möglichen Organspende. Widerspruchlösung als „wichtiger Puzzlestein“ Die DTG hebt in ihrer Aussendung hervor, dass die Widerspruchslösung allein den Organmangel nicht beheben werde. „Sie ersetzt keine strukturellen Reformen im Gesundheitswesen. Aber die Widerspruchslösung ist ein wichtiger Puzzlestein und ist ein klares gesellschaftliches Signal für die Organspende.“ Auch Deutschland müsse den Kulturwandel vollziehen, den andere Länder bereits hinter sich haben „und sich mit Organspende als selbstverständlichem Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung auseinandersetzen“. Während einerseits die Organspende in Deutschland also immer wieder moralisch aufgeladen diskutiert wird, lautet die eigentliche Frage nach Ansicht der DTG, ob es in Deutschland ethisch verantwortbar und gerechtfertigt sei, eine bekannte Versorgungslücke weiterhin nicht zu schließen. „Wir müssen nun endlich politisch handeln und die richtigen Schritte gehen, um die Rahmenbedingungen für die Organspende in Deutschland zu verbessern“, schließen die Unterzeichner. (ms)
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