Unlösbares Dilemma für leitende Krankenhausärzte13. Juli 2018 Symbolbild: © Robert Kneschke – Fotolia.com Im Spannungsfeld zwischen fremdbestimmten Personalbudgets einerseits und Organisationsverantwortung und persönlicher Haftung andererseits sieht der Hartmannbund ein unlösbares Dilemma für leitende Krankenhausärzte. Auf ein schier unlösbares Dilemma Leitender Krankenhaus-ärztinnen und -ärzte haben der Stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbundes und nordrheinische Landesvorsitzende, Dr. Stefan Schröter, und der Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverbandes Berlin, PD Dr. Uwe Torsten, hingewiesen: Es sei ein unlösbarer Zielkonflikt, dass einerseits den Leitenden Abteilungsärzten Personalbudgets vorgegeben werden, auf deren Volumen sie in nur eng begrenztem Rahmen Einfluss nehmen könnten, andererseits aber die Organisationsverantwortung in Hinblick auf die fortlaufende Gewährleistung einer hochwertigen Patientenversorgung und reibungsloser Betriebsabläufe – gerade unter Einhaltung guter Arbeitsbedingungen und der Vorgaben etwa des Arbeitszeitgesetzes – bei den leitenden Krankenhausärzten verbleibe, so die beiden Vertreter des Hartmannbundes. „Besondere Herausforderungen zeigen sich vor diesem Hintergrund auch im Zusammenhang mit der Personaldisposition etwa bei der Förderung der Teilnahme der Mitarbeiter an außerhäusigen wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen wie Kursen, Fachkongressen oder Hospitationen oder bei der in jedem Fall e familien- und gesellschaftspolitisch wünschenswerten Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, dessen Umsetzung nicht zuletzt auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzielt und letztlich viele Kolleginnen im Arztberuf hält und daher ausdrücklich zu fördern ist“, führt Torsten aus. „Negativsanktionen der Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz mit erheblichen Bußgeldern sind üblicherweise ad personam an den jeweils Leitenden Abteilungsarzt adressiert. Er wird also aufsichtsrechtlich persönlich in Haftung genommen, verfügt aber andererseits häufig nicht über die gestalterischen Freiheitsgrade und die erforderlichen materiellen Ressourcen in Bezug auf eine auskömmliche Personalausstattung. Hinzu kommen die Probleme bei der Akquise hochqualifizierten Personals auf dem leergefegten Arbeitsmarkt”, so Schröter. Darüber hinaus gehe es immer und zuvorderst um Patientensicherheit und auch um forensische Verantwortung. In diesem Zusammenhang betonen beide Mandatsträger, die großen Hartmannbund-Landesverbänden in Metropolregionen vorstehen, die Notwendigkeit, die Inanspruchnahme sowohl des ärztlichen als auch des nicht-ärztlichen Personals in den Kliniken zutreffend zu dokumentieren und gegenüber den Kostenträgern und politischen Entscheidern ungeschönt darzustellen – nicht zuletzt auch deshalb, um somit eine ebendiesem tatsächlichen Leistungsgeschehen entsprechende Weiterentwicklung des DRG-Systems möglich zu machen, heißt es in einer Mitteilung des Hartmannbundes. Es sei nur folgerichtig, dass sich die Krankenhausträger in Hinblick auf deren Betriebs- und vor allem Personalkosten letztlich nur innerhalb desjenigen Rahmens bewegen könnten, der durch die DRG-Erlöse bereitgestellt werde.
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