Urologen fordern: „Regelt die Digitalisierung“8. Juni 2018 Michael Stephan-Odenthal, Geschäftsführer der Uro-GmbH Nordrhein. Foto: Uro-GmbH Die niedergelassenen Urologen des Netzwerks Uro-GmbH Nordrhein bezweifeln, dass die seit 25.05.2018 gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Goldgräberstimmung von App-Entwicklern auf dem Gesundheitssektor trüben kann. Sie fordern eine Regelung im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten unter der Vorgabe, dass die Daten nur einem Beteiligten im Gesundheitswesen gehören: dem Patienten. Nachdem die 2003 von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) initiierte elektronische Gesundheitskarte (eGK) in den Worten der Uro-GmbH “lediglich zur Ausweisfunktion der jeweiligen Krankenversicherung verkommen ist”, hat sich auf dem freien Markt abseits der Gematik viel getan. Seit Verbreitung der Smartphones haben sich unzählige Gesundheits-Apps am Markt etabliert. Sie eröffnen für Patienten die Möglichkeit, medizinische Dokumente, Medikamentenpläne, Röntgenbilder et cetera selbst zu verwalten. Zudem sammeln Apps massenhaft Gesundheitsdaten von täglicher Gehstrecke über Fitnessaktivitäten, Essverhalten und Reiseverhalten bis zu Gewicht, Blutdruck und Blutzuckerwerten und speichern sie auf größtenteils kommerziellen Servern. Die Daten dazu werden freiwillig aber wahrscheinlich in der Tragweite unbewusst abgegeben – für Datensammler ein wahrer Goldschatz, auf dessen Basis schon heute nutzerindividuelle Gesundheitsprofile erstellt werden (können), die dann in kommerzielle Angebote und lukrative Datenverkäufe umgewandelt werden. “Daten gehören den Patienten” „Es braucht auf dem Gesundheitssektor dringend eine Regulation im Umgang mit Gesundheitsdaten“, fordert deshalb Dr. Michael Stephan-Odenthal, ärztlicher Geschäftsführer der Uro-GmbH Nordrhein. „Dies kann aber nur funktionieren, wenn alle akzeptieren, dass die Daten den Patienten und nicht etwa anderen Institutionen wie den Krankenkassen oder Unternehmen gehören.“ Seiner Einschätzung nach, sollte die Speicherung der Daten am besten dezentral oder auf staatlich geschützten Servern und nicht auf fremden kommerziellen Servern, auch nicht auf Krankenkassenservern, erfolgen. Auch dürften die Daten nicht in einer „Black Box“ für den Patienten liegen, wie auf einem Speicherchip der eGK. Diesen könne schließlich kein Patient auslesen und kontrollieren. Vielmehr seien zertifizierte Apps notwendig, die von Patienten benutzt und bedient werden können. Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen brauchen nach Ansicht des Netzwerks darüber hinaus eine Standardschnittstelle und ein gesichertes Netz, um mit Patienten und anderen Leistungserbringern kommunizieren zu können. Wie bereits die DSGVO vorschreibt, müssen dabei Eigentum und Schutz der persönlichen Patientendaten höchsten rechtlichen Rang erhalten. Dies gelinge jedoch nur, wenn Online-Anbieter von medizinischen Dienstleistungen im Internet sich gleichen Qualitätsanforderungen und Verantwortlichkeiten unterwerfen wie reale Ärzte und Therapeuten, gibt die Uro-GmbH zu bedenken. Einfallstor für Manipulation „Erst wenn unter diesen Voraussetzungen die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiterentwickelt wird, können wir uns daran beteiligen“, betont Stephan-Odenthal und weist damit den Vorwurf der Krankenkassen und der Politik zurück, Ärzte seien Gegner der Digitalisierung. „Wir wissen vielmehr, dass eine Datenkontrolle im Rahmen der Digitalisierung auch massiv das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient untergraben kann. Wenn wir in unseren Kliniken und Praxen weiter gezwungen werden, neben den ICD-Kodierungen und Leistungsziffern patientenbezogene Daten, wie Anamnesedaten, Röntgenbilder, histopathologische undgenetische Befunde an Krankenkassen weiterzugeben, kann daraus eine Datenmacht werden, die jeden Patient und jeden Arzt gläsern werden lässt.“ Die Daten könnten dann, so wie in politischen Kampagnen geschehen, dazu eingesetzt werden, um das Verhältnis zwischen Arzt und Patient zu manipulieren, befürchtet die Uro-GmbH. Was von den Datensammlern und Analytikern als Transparenz im Sinne der Versorgungsqualität gepriesen werde, könn genauso gut zur Manipulation von Patienten oder Ärzten im Sinne einer bestimmten, von Dritten gewünschten Versorgung genutzt werden, warnt die Managementgesellschaft. (Uro-GmbH/ms)
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