VDBD drängt auf Berücksichtigung der Diabetes-Beratung in Reformagenda

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Aus Anlass der aktuellen Verbändeanhörung zur Krankenhausreform fordert der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) erneut, die Expertise und Kompetenzen von Gesundheitsfachkräften im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) adäquat zu berücksichtigen.

Die Einführung bundesweiter Leistungsgruppen ist Kern der geplanten Krankenhausreform. Der vorliegende Entwurf des KHVVG sieht vor, dass die Leistungsgruppen im Nachgang zum Gesetz durch eine Rechtsverordnung definiert werden und bis dahin die Leistungsgruppen der nordrheinwestfälischen Krankenhausplanung gelten. „Wir halten die Einführung bundesweiter Leistungsgruppen für sinnvoll.

Problematisch aus Sicht des VDBD ist jedoch, dass die Leistungsgruppe ‘Komplexe Endokrinologie / Diabetologie’ die Diabetesberatung nicht als Strukturvoraussetzung erwähnt“, erläutert VDBD-Geschäftsführerin Dr. Gottlobe Fabisch. „Dabei erfassen Diabetesberater:innen den Informationsbedarf der Patient:innen, die aufgrund einer akuten Stoffwechselentgleisung eingewiesen werden, um einen Rückfall zu verhindern“, fügt er hinzu. Zudem tragen Diabetesberater in der prä- und postoperativen Betreuung wesentlich zur Stoffwechselnormalisierung bei und verkürzen somit die Liegezeit von Patienten.

Diabetesberater DDG leisten seit 40 Jahren einen großen Beitrag zur Behandlungsqualität in Deutschland, so der VDBD. Die qualifizierten Gesundheitsfachkräfte erwerben in einer einjährigen Weiterbildung Kompetenzen für die Betreuung von Diabetespatienten aller Altersgruppen und Diabetestypen, inklusive heilkundlicher und telemedizinischer Tätigkeiten. Insbesondere im Bereich der Diabetestechnologien ist das Fachwissen spezifisch für diese Berufsgruppe. In Kliniken sind Diabetesberater eine wichtige Schnittstelle innerhalb des Aufnahme- und Entlass-Managements und üben eine wichtige Funktion in der Steuerung und Umsetzung des Therapieplanes aus. Dazu stehen sie mit Ärzten, Pflegenden, Patienten und deren Bezugspersonen in ständigem Austausch. „Qualifizierte Diabetesberatung ist das Herzstück der stationären Diabetologie“, bilanziert Kathrin Boehm, stellvertretende Vorsitzende des VDBD.

Um auch in Zukunft Diabetespatienten auf einem hohen Niveau in Kliniken versorgen zu können, appelliert der VDBD an die Bundesregierung und Länder:

  1. Diabetesberatung muss als Qualitätskriterium für die Leistungsgruppe „Komplexe Endokrinologie/Diabetologie“ aufgenommen werden.
  2. Die vorhandene Expertise und Kompetenz von Diabetesberater:innen in der sektorenübergreifenden Versorgung nutzen und strukturell verankern
  3. Diabetesberater im klinischen Setting adäquat finanziell abbilden (Vorhaltekosten).