Hochschulmedizin: Medizinregister stärken – Bürokratie begrenzen16. März 2026 Foto: MQ-Illustrations/stock.adobe.com Das Medizinregistergesetz soll Medizinregister als zentrale Infrastruktur für Forschung, Qualitätssicherung und Versorgung stärken. Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) begrüßt das, fordert aber gleichzeitig klare und praxistaugliche Regelungen, wissenschaftsnahe Strukturen und verlässliche Rahmenbedingungen. „Medizinregister sind eine Schlüssel-Infrastruktur der Hochschulmedizin – sie ermöglichen versorgungsnahe Forschung, evidenzbasierte Qualitätssicherung und eine kontinuierliche Verbesserung der Patientenversorgung“, erklärt Prof. Martina Kadmon, Präsidentin des Medizinischen Fakultätentages (MFT). „Der Entwurf setzt wichtige Impulse. Ohne verlässliche finanzielle Flankierung und ohne ein schlankes, wissenschaftsnahes Verfahren besteht jedoch die Gefahr, dass zusätzliche Bürokratie entsteht und die Akzeptanz bei Registern und meldenden Einrichtungen leidet.“ „Neue Anforderungen müssen sich in bestehende klinische Prozesse integrieren lassen und dürfen die Versorgung nicht durch zusätzliche Dokumentationslast beeinträchtigen“, ergänzt Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). „Register müssen Forschung und Versorgung unterstützen – nicht zusätzliche Parallelstrukturen schaffen.“ Medizinregister: Einheitlicher Rahmen – aber nur mit tragfähiger Finanzierung Mit dem Gesetzentwurf wird erstmals ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen für bislang nicht spezialgesetzlich geregelte Medizinregister geschaffen. Transparenz über ein Registerverzeichnis, klare Regelungen zur Datenverarbeitung und die Verknüpfung von Datennutzungserleichterungen mit Qualitätsanforderungen sind aus Sicht der DHM grundsätzlich zu begrüßen. Entscheidend sei jedoch nach Darstellung der DHM, dass Regulatorik nicht zum Selbstzweck werde. Der Aufbau und die Pflege qualitätsgesicherter, interoperabler Registerdaten erforderten erhebliche personelle, technische und organisatorische Ressourcen, insbesondere an Standorten der Hochschulmedizin, heißt es weiter in einer Mitteilung der DHM. Ohne eine tragfähige Grundfinanzierung drohten neue Anforderungen, bestehende Strukturen zu überlasten – mit dem Risiko, dass Register die vorgesehenen Instrumente aus Kosten- und Aufwandserwägungen nicht nutzen. DHM: „Qualität braucht Wissenschaftsnähe statt Dokumentenbürokratie“ Besonderen Nachbesserungsbedarf sieht die DHM beim vorgesehenen Qualifizierungsverfahren. Die im Entwurf sehr detailliert festgeschriebenen Dokumentationsanforderungen und die starke behördliche Prägung ließen wenig Raum für Weiterentwicklung, so die Kritik. Erforderlich sei ein wissenschaftsnahes, lernendes Verfahren, dessen Ausgestaltung flexibel angepasst werden kann. Die DHM fordert zudem, die Aufgaben des Zentrums für Medizinregister (ZMR) stärker im wissenschaftlichen Raum zu verankern, etwa im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Klare Zuständigkeiten, realistische Standards, praktikable Verfahren Darüber hinaus empfiehlt die DHM Klarstellungen beim Anwendungsbereich und bei Ausnahmeregelungen, damit Qualitätssicherung, Patientensicherheit, Versorgungsplanung und gesundheitsökonomische Fragestellungen im Gesetz angemessen berücksichtigt werden. Weiter ist es für die DHM unerlässlich, Interoperabilitätsvorgaben konkret, leistbar und unter Einbindung der Register-Community auszugestalten. Parallel bestehende Transparenz- und Widerspruchsregelungen sollten gebündelt werden, um unnötige Komplexität zu vermeiden. Schließlich bedürfe es einer unionsrechtskonformen, forschungsfreundlichen Ausgestaltung der Nutzungsregelungen, so die DHM, damit wissenschaftlich motivierte Analysen zur Versorgungssituation nicht unangemessen eingeschränkt werden. Die DHM appelliert daher, den Kabinettsentwurf im parlamentarischen Verfahren konsequent auf Umsetzbarkeit, wissenschaftliche Anschlussfähigkeit und nachhaltige Finanzierung auszurichten. Nur so kann das Medizinregistergesetz zu einer echten Stärkung der Registerlandschaft beitragen – und damit zu einer evidenzbasierten Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
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