KBV-Konzept: „eÜberweisung muss effizient und ohne Mehraufwand funktionieren“31. Juli 2026 Sibylle Steiner (Foto: axentis.de/Georg J. Lopata) Die KBV unterstützt die Einführung der elektronischen Überweisung (eÜberweisung), die mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitalen Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) kommen soll. Sie hat dazu ein eigenes Konzept entwickelt. „Aus Sicht der Niedergelassenen bietet die eÜberweisung die Chance, den schnellen innerärztlichen Austausch durch die gezielte Weitergabe von Informationen zu verbessern und die Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene zu unterstützen“, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Die eÜberweisung und die damit verbundene Patientensteuerung erfordere verbindliche Regeln für alle Beteiligten – auch für die Patientinnen und Patienten. Das von der KBV entwickelte Konzept beschreibt der Vereinigung zufolge nötige Infrastruktur sowie Abläufe im Praxisalltag. Zudem zeige es, wie die eÜberweisung die Terminvergabe durch die Praxen und in akuten Fällen durch die 116117 optimieren kann. „Für die eÜberweisung einschließlich der Begleitdokumente wie Befunde muss als Kernelement ein Versorgungsfachdienst in der Telematikinfrastruktur (TI) eingerichtet werden, der einen schnellen Austausch von medizinischen und administrativen Patienteninformationen zwischen Praxen ermöglicht“, erläutert Steiner. Auf diesem Server könnten überweisende Ärzte sämtliche Unterlagen ablegen, die ihre Kollegen für die Mit- und Weiterbehandlung benötigen: die Überweisung mit einem Terminvermittlungscode, Vorbefunde und Medikationspläne. „ePA nicht geeignet für einen verlässlichen Prozess“ Unstrittig ist für Steiner, dass die elektronische Patientenakte (ePA) sich nicht als Grundlage für einen verlässlichen Prozess eignet. „Versicherte können in der ePA Dokumente löschen, ausblenden oder Zugriffsrechte einschränken“, so die KBV-Vorständin. Das Ziel eines verbesserten Informationsflusses, der vollständigen Verfügbarkeit relevanter Informationen für alle Patienten und eine einheitliche Prozessgestaltung könnte somit verfehlt werden. Die Bereitstellung von Befunden in der ePA – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und ohne Widerspruch des Patienten – bliebe von der eÜberweisung ohnehin unberührt. Klar geregelt sein müssen die Zugriffsrechte für den Versorgungsfachdienst, fordert Steiner. „Ärzte und Ärztinnen sowie deren Praxismitarbeitende müssen Zugriff auf alle Informationen haben – ebenso Patientinnen und Patienten über ihre ePA-App.“ Zugriff bräuchten auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. „Sie müssen die Daten einsehen können, die sie zur Terminvergabe benötigen – zum Beispiel Angaben zur Dringlichkeit oder zur Fachrichtung“, so Steiner. Die medizinischen Inhalte einer eÜberweisung stünden ausschließlich den an der Behandlung beteiligten Arztpraxen sowie den Patienten zur Verfügung, betont sie. Hintergrund: Um den Zugang zu Fachärzten stärker zu steuern und vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen, will die Bundesregierung ein Primärarztsystem einführen. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung ist die eÜberweisung. In einem Primärarztsystem suchen Patienten zunächst eine hausärztliche oder andere primärversorgende Praxis auf, die die weitere Behandlung koordiniert und bei Bedarf an einen Facharzt überweist. Nach Berechnungen der KBV wird die Anzahl der Überweisungen mit Arzt-Patienten-Kontakt dadurch von rund 70 Millionen auf circa 170 Millionen pro Jahr steigen. Das KBV-Konzept zur eÜberweisung steht online.
Mehr erfahren zu: "Zi-Studie: Zahl der MVZ deutlich gewachsen – Kliniken betreiben die meisten Standorte" Zi-Studie: Zahl der MVZ deutlich gewachsen – Kliniken betreiben die meisten Standorte Die Zahl der MVZ-Betriebsstätten ist zwischen 2017 und 2020 um 35 Prozent gestiegen und die Trägerarten unterscheiden sich je nach Region deutlich. Das sind die Ergebnisse einer aktuellen Analyse.
Mehr erfahren zu: "Große Qualitätsunterschiede zwischen Kliniken bei Implantation künstlicher Schultergelenke" Große Qualitätsunterschiede zwischen Kliniken bei Implantation künstlicher Schultergelenke Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Institutes der AOK (WIdO) im Rahmen des Verfahrens zur „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ (QSR) gibt es bei der Implantation von künstlichen Schultergelenken große Qualitätsunterschiede zwischen den […]
Mehr erfahren zu: "Erste Präsidentin an der Spitze des BVOU" Erste Präsidentin an der Spitze des BVOU Im Rahmen des DKOU 2026 wählten die Mitglieder des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) auf ihrer Mitgliederversammlung Dr. Anna-Katharina Doepfer zur neuen Präsidentin. Sie übernimmt damit als erste Frau […]