Verbände sehen diabetologische Schwerpunktpraxen durch „politischen Schnellschuss“ in Gefahr24. Januar 2025 Foto: © Yekatseryna/stock.adobe.com Überraschend hatte die Rumpfkoalition aus SPD und Grünen gemeinsam mit der FDP am Wochenende verkündet, Teile des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nun doch noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu wollen. Was bei den Hausärzten Begeisterung auslöst, stößt bei den Diabetologischen Schwerpunktpraxen auf massiven Widerstand. Der Grund: Ursprünglich schon im parlamentarischen Verfahren abgestimmte Änderungen zugunsten von Praxen, die chronische erkrankte Menschen versorgen, bleiben im aktuellen Gesetzesentwurf wieder unberücksichtigt. BVND-Vorsitzender Toralf Schwarz zeigt sich verärgert: „Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch politische Vertreter haben uns im Rahmen unserer Petition und im Rahmen der öffentlichen Anhörung zugesichert, dass die Bedürfnisse von chronisch Erkrankten und uns Ärzten, die diese versorgen, gehört und bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Nun hat man sich entschlossen, nur um im Eilverfahren doch noch ein Gesetz durchzubringen, wieder zur ursprünglichen Fassung zurückzukehren. Das ist zum einen ein eklatanter Wortbruch der Politik, schlimmer wiegt aber die Bedrohung, die damit einhergeht, für die Existenz vieler diabetologischer Schwerpunktpraxen und damit die künftige Versorgung von chronisch und schwer an Diabetes erkrankten Menschen!“ Die Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG) ist ebenfalls besorgt. „Die Diabetologischen Schwerpunktpraxen in Deutschland stehen damit vor einer Zäsur und stellen die Existenzfrage. Die Versorgung der mehr als 9 Millionen Menschen mit Diabetes in unserem Land wird aufs Spiel gesetzt, weil die Politik die Augen vor der Versorgungsrealität verschließt. Das ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch fahrlässig. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dieses Gesetz nicht im Schnelldurchlauf zu verabschieden, um kurzfristig Wählerstimmen einzusammeln. Das Gesetz sollte dringend mit dem erforderlichen Weit- als auch Detailblick verabschiedet werden, damit die Patienten auch weiterhin mit der hohen Kompetenz einer diabetologischen Schwerpunktpraxis versorgt werden können“, so Dr. Tobias Wiesner, DDG Vorstandsmitglied und niedergelassener Diabetologe aus Leipzig. Auch der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) kritisiert das intransparente Schnellverfahren und dessen Folgen. Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung gefährdet die Versorgung von Menschen mit Diabetes. „Die Betreuung chronisch kranker Menschen mit Diabetes mellitus erfordert ein spezialisiertes, gut ausgebildetes Team aus Diabetologen, Diabetesberateren, Diabetesassistenten und weiteren Gesundheitsfachkräften. Die Entbudgetierung hausärztlicher Praxen darf nicht zulasten spezialisierter Versorgung wie den Diabetologischen Schwerpunktpraxen gehen“, appelliert Theresia Schoppe, stellvertretende VDBD-Vorsitzende. „Sollte das GSVG in der geschrumpften Form verabschiedet werden und Versorgungspauschalen für die diabetologischen Schwerpunktpraxen wegfallen, ist die diabetologische Versorgung von Millionen von Menschen mit Diabetes in Gefahr.“, sagt Dr. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE-Deutsche Diabetes-Hilfe. „Seit Jahren gelebte und erfolgreich entwickelte Strukturen im Rahmen des DMP in der Versorgung von Menschen mit Diabetes in Deutschland stehen auf dem Spiel. Chronisch kranke Menschen mit Diabetes werden durch gesundheitspolitische Ignoranz mit einem Federstrich im Stich gelassen und es wird potenziell mehr Leid in Kauf genommen.“ BVND, DDG, VDBD und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe fordern die Politik auf, die Bedürfnisse von Menschen mit Diabetes ernst zu nehmen und entsprechend die schon zuvor eingebrachten Änderungsvorschläge wieder zu berücksichtigen und mit in die Gesetzesvorlage aufzunehmen!
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