Version 7 der Nationalen VersorgungsLeitlinie Chronische KHK veröffentlicht

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Für die Version 7 der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische KHK hat die multidisziplinäre Leitliniengruppe die Kapitel Definition und Epidemiologie, Diagnostik und Medikamentöse Therapie und Versorgungskoordination überarbeitet.

Alle weiteren Kapitel seien hinsichtlich Aktualität und Gültigkeit bestätigt worden, wie das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) mitteilt. Die aktualisierte NVL ist ab sofort kostenlos im Internet verfügbar.

Als wichtige Neuerung empfiehlt die Leitliniengruppe in der Diagnostik, die CT-Koronarangiographie (CCTA) bevorzugt einzusetzen, wenn nach den Voruntersuchungen mit mäßiger Wahrscheinlichkeit eine Koronare Herzkrankheit (KHK) vorliegt. Für die Überlegenheit der CCTA würden Daten mit hoher Aussagesicherheit vorliegen. Die Leitliniengruppe beruft sich dabei unter anderem auf den Evidenzbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Die gemeinsame Entscheidungsfindung sieht die Leitliniengruppe als wichtiges Instrument zur Sicherung der Selbstbestimmung der Betroffenen. Daher formuliert sie zur Stärkung der patientenzentrierten Versorgung eine ergänzende Empfehlung.

Zur Förderung der Kommunikation zwischen den beteiligten Professionen und Sektoren hat die Leitliniengruppe das Kapitel Versorgungskoordination angepasst, unter anderem mit neuen Empfehlungen zum Disease-Management-Programm (DMP) KHK sowie zur Kooperation. Im Kapitel zur medikamentösen Therapie gibt es keine grundlegenden Änderungen, aber einige Anpassungen in den Unterkapiteln Thrombozytenaggregationshemmer und Lipidsenker sowie zwei neue Algorithmen.

Um Patientinnen und Patienten bei wichtigen Therapieentscheidungen zu unterstützen, gibt es mehrere Entscheidungshilfen, die eigens für diese NVL entwickelt wurden. Neu sind zwei Entscheidungshilfen zur Statintherapie, alle weiteren Patienteninformationen wurden geprüft und aktualisiert.

Das Programm für NVL steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Mit der Durchführung ist bis zum 31. Dezember 2024 das ÄZQ beauftragt. Zu ausgewählten Krankheitsbildern arbeiten Expertinnen und Experten verschiedener Organisationen zusammen, um im Rahmen der strukturierten Versorgung chronisch kranker Menschen die angemessene und evidenzbasierte Patientenversorgung darzustellen.