Viel Bürokratie – Zweifelhafter Nutzen

Durch das Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter befürchten Psychotherapeuten, Patienten weniger individuell therapieren zu können. (Foto: ©Viktoriia – stock.adobe.com)

Ein Bündnis mehrerer Psychotherapeuten-Verbände nimmt Stellung zum Abschlussbericht des IQTIG zum „Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“.

In ihrer Stellungnahme zum Abschlussbericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) fordert ein breites Bündnis von Psychotherapeuten, bestehend aus der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) und dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), konkrete Nachbesserungen vor Einführung des sogenannten „Klassikverfahrens“ zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie.

Das geplante Qualitätssicherungsverfahren betrifft insgesamt circa 40.000 Psychotherapeuten. Das Bündnis kritisiert, dass das Verfahren mit der darin geforderten Dokumentation der Qualitätsindikatoren, die für jeden einzelnen Therapiefall gelten, zu einem sehr hohen bürokratischen Aufwand in der Praxis führe, zumal es sich um eine Vollerhebung – also für alle Patienten in Richtlinienpsychotherapie – handelt.

Eine generelle Prüfung der Machbarkeit, beispielsweise in einer Testregion, sei vorab unabdingbar, um die zusätzlichen Belastungen, therapeutische, technische und organisatorische Störungen im Vorfeld zweifelsfrei auszuschließen, mahnt das Bündnis.

Weiterhin fordern die Psychotherapeuten, dass eine empirische Erhebung der benötigten Zeit pro Patient und der daraus entstehenden Kosten veranlasst wird, orientiert an den Kosten für die Arztminute in der ambulanten Versorgung. Zudem müsse statt der Vollerhebung eine Stichprobenerhebung eingeführt werden, um hier ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen im Interesse einer tatsächliche Qualitätsverbesserung herzustellen.

Auch müsse vor der flächendeckenden Einführung eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation stattfinden, so die Forderung der Psychotherapeuten, und diese müsse feststellen, ob sich die Behandlungsqualität durch Einsatz des neuen Instruments tatsächlich verbessere. Auch müsse diese Evaluation belegen, dass das geplante Verfahren keinen schädlichen Einfluss auf den Therapieprozess und die psychotherapeutische Beziehung nehme.

Darüber hinaus beurteilen die Verbände insbesondere die Qualitätsindikatoren zur Kooperation und zur patientenindividuellen Anwendung und Auswertung von standardisierten Instrumenten und deren konkrete Ausgestaltung mit den dazugehörigen Items als tiefgreifende Eingriffe in die Indikationsentscheidungen der Psychotherapeuten und damit als externe Eingriffe in den individuellen Therapieprozess selbst sowie in die therapeutische Beziehung. “Beim letzten Qualitätsindikator empfiehlt das IQTiG deren Aussetzung für die analytische Psychotherapie und konterkariert damit die gesetzliche Vorgabe, dass das Instrument verfahrensunabhängig angewendet werden können muss”, heißt es in einer Erklärung des Bündnisses.

Die Verbände fordern daher eine Streichung dieser Qualitätsaspekte. Zudem weisen sie darauf hin, dass die Experten bei keinem einzigen der Indikatoren einen Hinweis auf ein Verbesserungspotenzial bestätigt hätten, was im Abschlussbericht des IQTiG aber keinerlei Beachtung finde.

Die Psychotherapeuten kritisieren zudem, dass die geplanten Referenzbereiche für die Indikatoren mit 90 oder 95 Prozent viel zu hoch und außerdem willkürlich festgelegt worden seien. Den individuellen Therapieprozessen und Störungskonstellationen würden diese Festsetzungen in keiner Weise gerecht. Stattdessen liege ihnen die Vorstellung einer Einheitspsychotherapie zugrunde, die das Verbändebündnis entschieden ablehne.

Es weist hingegen auf das Eckpunktepapier der KBV zur Neuausrichtung der Qualitätssicherung hin. Darin würden die fünf wichtigsten Impulse für eine Neuausrichtung aufgezeigt. Auf diese, so heißt es in der Stellungnahme der Verbände, sollte das geplante QS-Verfahren in der ambulanten Psychotherapie ausgerichtet werden.

Teilen:
Quellen Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP), Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp),