VUD sieht wichtige Rolle der Universitätsmedizin im Koalitionsvertrag bestätigt

Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD. Foto: UKSH

Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD) begrüßt, dass der Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung viele Themen der Universitätsmedizin adressiert habe.

Dies sei ein wichtiges Signal, denn die Pandemie habe erneut gezeigt, welche entscheidende Rolle die Universitätsmedizin für das Gesundheits- und Wissenschaftssystem spiele. Gleichzeitig erfordere die zunehmend schwierige wirtschaftliche Lage der Universitätsmedizin schnelle Entscheidungen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung.

Auf Zustimmung stößt das Ziel der Koalition, eine Krankenhausplanung und -finanzierung mit fünf Versorgungsstufen zu etablieren und dabei die Uniklinika als eigene, höchste Versorgungsstufe im System zu verankern. „Eine Reform der Krankenhausplanung und -finanzierung ist dringend erforderlich, um die Krankenhauslandschaft auf Basis der Pandemieerfahrung zukunftsfest zu machen. Es ist richtig, dabei auf die besondere Rolle der Universitätsklinika als eigene Versorgungsstufe zu setzen. Für eine leistungsfähige Universitätsmedizin brauchen wir jetzt aber auch zügige Weichenstellungen mit finanziellen Verbesserungen“, kommentierte Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD.

Ein ebenfalls richtiger Ansatz sei die auskömmliche Finanzierung von Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe sowie die dezidierte Finanzierung der Kosten für die ärztliche Weiterbildung. Als positives Signal sieht die Deutsche Hochschulmedizin auch die Rolle, die der Gesundheitsforschung als Zukunftsinvestitionsthema zugedacht wird. Dies gelte insbesondere für die weitere Finanzierung des Netzwerks Universitätsmedizin und der Medizininformatik-Initiative.

„Wichtig aber wäre jetzt“, so Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages, „dass die Koalition die Finanzierung der neuen ärztlichen Approbationsordnung sichert. Nur wenn dies zeitnah geschieht, kann die geplante Einführung der Approbationsordnung vor 2026 erfolgen.“ In der bisherigen Legislaturperiode hätten sich die beteiligten Akteure nicht auf einen Finanzrahmen geeinigt, wodurch der Zeitplan sich verschieben könnte.

(VUD/ms)