Wann sind gynäkologische individuelle Ultraschall-Gesundheitsleistungen sinnvoll? 2. März 2026 Sonographie der Eierstöcke und der Brust sind laut DEGUM sinnvolle IGeL. (Bild: © Werner/stock.adobe.com) Gynäkologische Ultraschalluntersuchungen zählen zu den am häufigsten in Anspruch genommenen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in Deutschland – und stehen zugleich seit Jahren im Zentrum gesundheitspolitischer Diskussionen. Wann ist Ultraschall als Selbstzahlerleistung medizinisch sinnvoll – und wann nicht? Der transvaginale Ultraschall der Eierstöcke wird in der gesundheitspolitischen Diskussion häufig an der Frage gemessen, ob er als bevölkerungsweites Screening die Sterblichkeit an Eierstockkrebs senken kann. Da hierfür keine ausreichende Evidenz vorliegt, wird ein generelles Screening derzeit nicht empfohlen. Sonographie der Eierstöcke sinnvoll zur Beurteilung von Befunden „Diese Perspektive greift jedoch zu kurz“, betont Prof. Markus Hoopmann, Leiter der gynäkologischen Sonographie an der Frauenklinik des Universitätsklinikums Tübingen. „Die Annahme, dass die Diagnostik der Eierstöcke mittels Sonographie medizinisch wertlos oder gar schädlich ist, lässt völlig außer Acht, dass die Untersuchung überwiegend nicht zur Krebsfrüherkennung eingesetzt wird, sondern als ergänzende Methode zur Beurteilung von Eierstockbefunden – auch bei Frauen, die zunächst keine krankhaften Symptome aufzeigen.“ Während die gesetzliche Krebsfrüherkennung auf die Tastuntersuchung setzt, lassen sich Veränderungen der Eierstöcke durch Abtasten häufig erst ab einer Größe von fünf bis sieben Zentimetern – oft sogar erst darüber – zuverlässig erfassen. Die Ultraschalldiagnostik ermöglicht demgegenüber eine deutlich frühere bildgebende Beurteilung. „Hier bietet die Ultraschalldiagnostik einen bedeutenden Mehrwert“, so der Experte der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM). Aus Sicht der DEGUM wird die öffentliche Diskussion dem klinischen Alltag daher nicht immer gerecht: Die Frage, ob ein Screening die Zahl der Todesfälle senkt, ist nicht gleichzusetzen mit der medizinischen Abklärung individueller Befunde im Einzelfall. Gerade darin sieht die Fachgesellschaft eine strukturelle Herausforderung für die Versorgung, denn für gesetzlich Versicherte ist der Zugang zu einer risikoarmen und breit verfügbaren Bildgebung häufig erst bei konkretem Krankheitsverdacht vorgesehen – nicht jedoch zur individuell begründeten diagnostischen Einordnung. Mammasonographie als Ergänzung in der Brustkrebsdiagnostik – nicht als Ersatz Auch die Mammasonographie wird häufig als IGeL-Leistung angeboten. Jedes Jahr erkranken rund 75.000 Frauen in Deutschland an Brustkrebs. Bei manchen handelt es sich um Vorstufen, bei anderen werden Veränderungen in der Brust entdeckt, bei denen noch unklar ist, wie sie sich weiterentwickeln werden. Das staatlich finanzierte Screening-Programm – die Mammografie – richtet sich an Frauen zwischen 50 bis 75 Jahren – und lässt dabei jüngere Patientinnen völlig außer Acht. „Gerade für Patientinnen unter 50 Jahren, die ein erhöhtes Brustkrebsrisiko haben, und für Frauen mit dichtem Brustdrüsengewebe empfehlen wir die Mammasonographie als ergänzende Methode zur Brustkrebsdiagnostik, da sie hier besonders exakte Bildergebnisse liefert“, betont Dr. Ellen Marzotko, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe aus Erfurt. Und auch für jüngere Patientinnen hat eine Brustkrebsvorsorge eine große Relevanz: So liegen Krebserkrankungen der Brustdrüse bei jungen Patientinnen (15 bis 39 Jahre) an vorderer Stelle. Aktuelle Studien zeigen, dass ergänzende bildgebende Verfahren bei dichtem Brustgewebe zusätzliche Karzinome detektieren können. Gleichzeitig weist die DEGUM auf mögliche Nachteile hin: Zusätzliche Bildgebung kann die Rate falsch-positiver Befunde erhöhen. Dies kann weitere Kontrollen oder Biopsien nach sich ziehen. Entscheidend seien daher eine qualitätsgesicherte Durchführung, eine klare Indikationsstellung und eine umfassende Aufklärung der Patientinnen. Aus Sicht der DEGUM stellt sich daher die gesundheitspolitische Frage, wie ergänzende diagnostische Verfahren künftig stärker indikationsbezogen in bestehende Vorsorgestrukturen integriert werden können. „Die Debatte sollte sich weniger an der pauschalen Frage ‚IGeL – ja oder nein?‘ orientieren“, so Marzotko, „sondern stärker daran, für welche Patientin welche Untersuchung medizinisch angezeigt ist.“
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