Was bringen DiGAs in der orthopädischen Praxis?

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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sind in der Versorgung angekommen – längst auch in orthopädischen Praxen. Zurzeit gibt es acht DiGAs für diesen Bereich. Eine Sitzung auf dem VSOU-Kongress hatte deren Kosten, Nutzen und Nutzung im Fokus.

Von Dr. Judith Amann

Das DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) listet derzeit 59 Apps auf Rezept, neuen davon sind vorläufig angenommen. Die restlichen 50 sind dauerhaft gelistet. Insgesamt führt das Verzeichnis 78 DiGAs auf, allerdings sind 19 von diesen auch wieder gestrichen worden, weil sie die geforderten Nutzennachweise nicht erbringen konnten – darunter auch drei DiGAs aus dem Bereich Orthopädie. Sie waren vorläufig ins Verzeichnis aufgenommen worden, konnten aber jeweils keinen Versorgungseffekt nachweisen.

Aktuell acht DiGAs für Orthopädie-Diagnosen gelistet

Zurzeit es acht Anwendungen für orthopädische Diagnosen: Axiale Spondyloarthropathie, Gonarthrose/Patellaerkrankungen, Schulter- und Rückenerkrankungen. Dazu kommen DiGAs für verschiedene Schmerzdiagnosen. Von diesen acht sind sechs endgültig in das DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen. Zwei davon wurden direkt dauerhaft aufgenommen, die restlichen vier konnten nach ihrer Erprobung den Nutzen nachweisen. Damit gebe es eine „gewisse Qualitätskontrolle“ und das sei „kein Selbstläufer“, wie Dr. Stephan Grüner, niedergelassener Orthopäde in Köln, konstatierte. Er hat auf der diesjährigen VSOU-Frühjahrtagung in Baden-Baden einen Überblick zum Thema DiGAs in der orthopädischen Praxis gegeben. Seiner Einschätzung nach ist der Markt für die Apps auf Rezept insgesamt „volatil“.

War nach Grüners Darstellung Ende September 2022 noch der größere Anteil aller DiGAs nur vorläufig in das Verzeichnis des BfArM aufgenommen (75%; n=27) hat sich das Verhältnis inzwischen umgekehrt: So waren Ende 2025 nur 17 Prozent vorläufig gelistet (n=10), während 83 Prozent (n=48) dauerhaft ins Verzeichnis aufgenommen sind. Damit entbehre die Kritik der Gesetzlichen Kassen, hier entstünden „Kosten ohne Wirksamkeitsnachweis“ zunehmend der Grundlage, so Grüner. Sie sei höchsten zum Teil berechtigt, meinte er mit Blick auf den Anteil der aus dem Verzeichnis gestrichenen DiGAs. Er wies auch darauf hin, dass alle dauerhaft aufgenommen DiGAs zur Zulassung eine randomisierte klinische Studie zur Zulassung vorzuweisen hätten, auch wenn prinzipiell Studien einer geringeren Evidenz-Stufe zulässig seien.

DiGAs oft ohne nur einmalig verordnet

Die Orthopädie-Apps auf Rezept können auf verschiedenen Plattformen genutzt werden, manche via Web (Companion Shoulder, Companion Patella, Mawendo) manche via Smartphone (eCovery, Axia, Kaia, Vivara) und eine auf allen drei Plattformen (Hello Better Schmerz). Für Patientinnen und Patienten gibt es grundsätzlich zwei Wege zur DiGA: Der überwiegende Teil – 87 Prozent – wurde durch einen Arzt verordnet, wie aus dem DiGA-Report 2025 des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hervorgeht. Die restlichen 13 Prozent der Freischalte-Codes wurden via direkte Anfrage von Patientinnen und Patienten an ihre Krankenkasse vergeben. Mit knapp 12 Prozent wurden Apps für das Muskel-Skelett-System am dritthäufigsten verordnet beziehungsweise genehmigt.

Die überwiegende Mehrheit der Verordnungen erfolgt in diesem Bereich einmalig – so geht aus Daten des GKV-Spitzenverbandes hervor, dass für die App Vivara, der Anteil an Folgeverordnungen unter 15 Prozent bleibt. Auch zu Patienten und Patientinnen gibt es Daten: Insgesamt ist der Anteil an Nutzerinnen höher, was auch für Apps für den Muskel-Skelett-Bereich gilt. Und die Nutzerinnen und Nutzer werden zunehmend älter. Auch zur Verwendungsdauer liegen Daten vor: Grüner verwies auf eine repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2023. Hier gaben 60 Prozent der Befragten an die DiGA bis zum Ende des Verordnungszeitraumes auch zu nutzen.

Kosten zu hoch, Nutzen zu gering?

Ein von den gesetzlichen Kassen immer wieder seit Einführung der DiGA kritisierte Punkt, sind die Kosten. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich zwischen vorläufig und dauerhaft in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen Anwendungen: Letztere kosten im Schnitt 277 Euro, während der Durchschnittspreis für nur vorläufig gelistet Apps bei 544 Euro liegt. Das ist zwar teurer als sechs Termine Krankengymnastik (ca. 177 Euro) oder sechs Termine manuelle Therapie (ca. 213 Euro) – allerdings reichten sechs Termine meist nicht aus, so Grüner. Die Verordnung von DiGAs sei hingegen budgetfrei und Folgeverordnungen möglich. Somit sei die klassische Verordnung inklusive Folgerezepte am Ende doch teurer.

Grüner machte auch klar, dass die Erträge für den Verordner überschaubar sind. Für DiGAs mit Abrechnungsziffer im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EbM) können 8,15 Euro mit der GKV abgerechnet werden. Allerdings existiert nicht für alle Orthopädie-Apps eine Gebührendordnungsposition. Es ergebe sich eher ein sekundärer Nutzen, weil das Physiotherapie-Budget geschont werden könne, konstatierte Grüner.

Insgesamt hat die GKV bislang 0,4 Milliarden Euro für Apps auf Rezept ausgegeben – verglichen mit Gesamtausgaben der Krankenkassen ist das aber ein sehr geringer Anteil. Letztere lagen 2024 etwa bei circa 330 Milliarden Euro, Tendenz steigend, weshalb sich die Politik gerade intensiv mit dem Thema beschäftigt, Vorschläge zur Kostenreduktion gibt es viele.

GKV: Finanzierung zu beliebig hohen Herstellerpreisen?

Mit dem Anfang April veröffentlichten DiGA-Report erneuerte der GKV-Spitzenverband seine Kritik an der Preisgestaltung bei nur vorläufig gelisteten DiGAs, die ja im Schnitt deutliche teurer sind als die dauerhaft ins Verzeichnis aufgenommenen. So beklagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Aber wir sehen auch, dass die meisten DiGA nach wie vor zunächst ohne einen Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und dennoch von den Krankenkassen zu ihren beliebig hohen Herstellerpreisen finanziert werden müssen.“

Stoff-Ahnis sieht nach wie vor Handlungsbedarf mit Blick auf die Nutzenbewertung. Nur jede fünfte DiGA hätte mit Aufnahme ins Verzeichnis auch ihren Nutzen nachweisen können. Trotzdem zeigt der Report insgesamt Wachstum bei den Apps auf Rezept fest, die Nutzungszahlen steigen. Qualität und Preise müssten aber mithalten, so die Kernforderung der GKV.

Bleiben DiGAs hinter ihren Möglichkeiten zurück?

Die Hersteller widersprechen dieser Position naturgemäß. So wirft der Spitzenverband für digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) dem GKV-Spitzenverband vor, der Bericht entspräche nicht der Vorstellung des SVDGV einer „sachlich-neutralen Berichterstattung“. Der Digitalverband wehrt sich insbesondere gegen die Darstellung, dass Hersteller im ersten Jahr die Preise in beliebiger Höhe einseitig festlegen könnten. Das stimmt auch nur zum Teil: Fest verhandelt mit den Kassen werden die Preise tatsächlich erst bei dauerhafter Aufnahme in das BfArM-Verzeichnis. Davor können Hersteller Preise festlegen – allerdings innerhalb festgelegter Grenzen.

Fest steht: Die Zahl der DiGA-Verordnungen nimmt zu, sie sind in der medinischen Versorgung angekommen – auch in der orthopädischen Praxis. Was sie tatsächlich „bringen“ steht noch nicht fest. Aus Sicht der Kassen bleiben die Gesundheits-Apps „hinter ihren Möglichkeiten zurück“, wie der GKV-Spitzenverband konstatierte. Letzter sieht auch mangelnde Akzeptanz bei Ärzten und Patienten. Auch Grüner sieht noch Aufklärungs- und Optimierungsbedarf sowie viele offene Fragen. Trotzdem vermutet er einen indirekten Nutzen: Da Wartezeiten auf einen Physiotherapie-Termin entfallen, könnten Therapien oft rascher beginnen. Das führe möglicherweise zu weniger Krankentagen.