Weniger ältere Menschen erhalten für sie ungeeignete Medikation5. Juli 2021 Symbolbild: ©Pixel-Shot – stock.adobe.com Laut dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ist der Anteil von älteren Menschen, die ein auf der PRISCUS-Liste aufgeführtes Medikament erhalten, seit 2009 deutlich gesunken. Die medizinische Versorgung einer alternden Bevölkerung mit Arzneimitteln ist für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine alltägliche Herausforderung. Denn nicht alle in Deutschland zugelassenen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen sind für Menschen ab 65 Jahren gleichermaßen gut verträglich. Aufgrund einer veränderten Pharmakokinetik und gleichzeitig häufig vorkommender Polymedikation ist die Gefahr unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei älteren Menschen höher als bei jüngeren. Einige Wirkstoffe sind zusätzlich bei älteren Menschen generell problematisch, da sie zum Beispiel das Sturzrisiko erhöhen oder die Wahrnehmung beeinträchtigen können. Manche Arzneimittel werden deshalb für Senioren als potenziell ungeeignet eingestuft. 83 dieser für ältere Menschen potenziell ungeeigneten Wirkstoffe (PIM = potenziell inadäquate Medikation) sind seit 2010 in der PRISCUS-Liste zusammengefasst. Die PRISCUS-Liste umfasst jedoch nicht nur die potenziell inadäquaten Wirkstoffe, sondern enthält auch Hinweise auf Begleiterkrankungen, die die Gefahr beim Einsatz eines Wirkstoffs besonders erhöhen und nennt Therapiealternativen. Diese Hilfe wird auch von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten intensiv genutzt und beeinflusst das Verordnungsverhalten: Während laut Zi-Angaben 2009 rund 3,35 Millionen Versicherte, also 25 Prozent aller Arzneimittelpatientinnen und -patienten, die 65 Jahre und älter waren, mindestens eine Verordnung eines Wirkstoffes von der PRISCUS-Liste erhalten haben, waren es 10 Jahre später nur noch 2,4 Millionen, also 16 Prozent. Anteil der gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten ab 65 Jahren mit mindestens einer Verordnung eines Wirkstoffes von der PRISCUS-Liste (bezogen auf alle Patientinnen und Patienten mit mindestens einer Verordnung) 2009-2019. DatenbasisArzneiverordnungsdaten gemäß § 300 SGB V. Grafik: ©Zi „In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für Wirkstoffe, die für ältere Patientinnen und Patienten potenziell ungeeignet sein könnten, gewachsen. Die Verordnung kann trotzdem indiziert sein, mit der PRISCUS-Liste haben Ärzte seit einigen Jahren aber eine Entscheidungshilfe zur Hand, die bei der Suche nach der für die Patientinnen und Patienten am besten geeigneten Medikation unterstützt. Dies schlägt sich in der Verordnungspraxis nieder“, so der Vorstandsvorsitzende des Zi, Dr. Dominik von Stillfried.
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