Weniger Schadstoffbelastungen für Kinder29. Oktober 2021 Das LANUV NRW untersucht regelmäßig die Belastungen, denen Kinder etwa durch Spielzeug, Kosmetika und Gebrauchsgegenstände ausgesetzt sind. (Foto: © Gerhard Seybert – stock.adobe.com) Kinder sind nach einer Langzeitstudie des Landes Nordrhein-Westfalen heute weniger Schadstoffbelastungen ausgesetzt als noch vor einigen Jahren. Die im Urin von Kindern gemessenen Schadstoffe haben demnach teils deutlich abgenommen und liegen zunehmend in niedrigen, aus gesundheitlicher Sicht unbedenklichen Konzentrationen vor. “Die Untersuchungen zeigen, dass Kinder insgesamt weniger Schadstoffbelastungen ausgesetzt sind, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Jedoch völlig frei von Schadstoffen ist die Lebenswirklichkeit von Kindern leider nicht, wie Nachweise im Urin zeigen”, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. “Wir müssen die Schadstoffbelastungen weiter konsequent reduzieren. Die Gesundheit der Kinder ist das allerhöchste Gut.” Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) untersucht seit dem Jahr 2011 regelmäßig die Belastung von zwei bis sechs Jahre alten Kita-Kindern aus Nordrhein-Westfalen auf Schadstoffe im Urin. Insgesamt liegen Ergebnisse aus drei Untersuchungszeiträumen (2011/12, 2014/15, 2017/18) vor. Untersucht wurden die von den Kindern genommenen Urinproben auf bestimmte Weichmacher, Konservierungsstoffe, Umweltphenole aus sogenannten verbrauchernahen Produkten wie Spielwaren und Kosmetikartikeln sowie auf Pestizide. Im ersten Untersuchungszeitraum 2011/2012 wurden bei einigen Kindern unter anderem noch höhere Werte für die als Weichmacher eingesetzten Phthalate DEHP und BBzP ermittelt. Der Einsatz dieser Schadstoffe wurde im Jahr 2015 durch gesetzliche Regelungen (REACH-Verordnung) stark eingeschränkt. Seit dem Jahr 2014 sind außerdem bestimmte Parabene als Konservierungsstoffe in Kosmetika nicht mehr zugelassen. Dass diese Regulierungen greifen, zeigt der inzwischen festgestellte erhebliche Rückgang der entsprechenden Belastung. Jüngst wurde die Verwendung weiterer Stoffe reguliert: So darf das Phthalat DIBP seit dem vergangenen Jahr europaweit nicht mehr in Gebrauchsgegenständen enthalten sein. Auch das Insektizid Chlorpyriphos darf seit 2020 in der EU nicht mehr eingesetzt werden. Die als Konservierungsmittel verwendeten Isothiazolinone dürfen seit 2017 nicht mehr in Kosmetika, die auf der Haut verbleiben, eingesetzt werden. Die bislang noch beobachteten Werte für diese Stoffe im Urin einiger Kinder dürften demnach weiter abnehmen. Ob sich dies bestätigt, werden die Ergebnisse aus dem laufenden vierten Untersuchungszeitraum 2020/21 zeigen. “Die Untersuchungen zeigen, dass die von der Europäischen Union und dem Bund getroffenen Einsatzverbote für bestimmte Stoffe greifen. Wir sehen in diesen Fällen rückläufige Belastungen der Kinder. Dieser eingeschlagene Weg muss fortgesetzt werden”, betonte Ministerin Heinen-Esser. “Umso wichtiger ist es, dass wir die Untersuchungen fortführen. Es kommen immer wieder neue Produkte mit neuen Inhaltsstoffen auf den Markt. Wir wollen dies kritisch begleiten und – wo nötig – Regelungsbedarf aufzeigen.”
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