Widerspruchslösung bei Organspende: DGAI und BDA unterstützen neuen Gesetzentwurf

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Die deutschen Anästhesisten begrüßen den Beschluss des Bundesrates, einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden auf den Weg zu bringen, und sprechen sich mit Nachdruck für dieses Vorhaben aus. 

„Die Widerspruchslösung ist ein entscheidender Schritt, um mehr Menschenleben zu retten und die dramatisch niedrigen Organspendezahlen in Deutschland nachhaltig zu verbessern“, erklärt Prof. Alexander Schleppers, Hauptgeschäftsführer des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI).

Nach geltendem Recht müssen Bürgerinnen und Bürger einer Organspende ausdrücklich zustimmen. Die Folge: Viele mögliche Organspenden kommen nicht zustande, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich zur Spende bereit ist. Mit der Widerspruchslösung würde jede Person automatisch als Organspenderin oder -spender gelten, solange sie nicht ausdrücklich widerspricht.

Dennoch bleibt es weiterhin wichtig, dass die Angehörigen auch in diesem Modell eng in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Der entscheidende Unterschied: Angehörige müssen in einer der wohl schwersten Situationen ihres Lebens nicht allein über eine Organspende entscheiden. Stattdessen können sie sich darauf stützen, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten keinen Widerspruch eingelegt hat.

„Wir als BDA und DGAI sehen daher in der Widerspruchslösung eine große Chance, das Leid zahlreicher Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten zu lindern und vielen das Leben zu retten“, betonen die beiden Organisationen.

BDA und DGAI appellieren an den Deutschen Bundestag, den Gesetzentwurf der Länder zu unterstützen und zügig die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.