Zoll findet vermehrt angeblich natürliche Potenzmittel28. Februar 2024 Karton voller “Schokolade”, die als vermeintlich natürliches Potenzmittel wirken soll. In Wirklichkeit ist sie mit Arzneimitteln gepanscht. Foto: Generalzolldirektion Der Zoll stellt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht bei der Arzneimittelüberwachung regelmäßig Produkte mit nicht erlaubten Inhaltsstoffen fest. Derzeit handelt es sich dabei besonders oft um honigähnliche Substanzen, Kräuterpasten in abgefüllten Gläsern oder Portionsbeuteln sowie Schokolade in Tafeln, die mit Phosphodiesterase-5-Hemmern versetzt sind. Wie die Generalzolldirektion in Bonn mitteilt, wurden solche “Lebensmittel”, die im Verdacht stehen, gesundheitsgefährdend zu sein, beispielsweise bei regulären Zollanmeldungen, bei verdachtsunabhängigen Paketkontrollen und in Lebensmittelgeschäften oder Kiosken im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen entdeckt. Bei Durchsuchungen im Rahmen von Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hamburg konnten insgesamt über 12,5 Tonnen als “Zuckerriegel” deklarierte Waren mit einem Verkaufswert von etwa 1,7 Millionen Euro sichergestellt werden. Eine weitere koordinierte Aktion des Zollfahndungsamtes München führte wiederum zur Sicherstellung von über 1,4 Tonnen kleiner Tafeln “Zartbitterschokolade”. Die Zollbehörden stehen im Rahmen solcher Maßnahmen in einem engen Austausch mit den verschiedenen, jeweils örtlich zuständigen Arzneimittelaufsichtsbehörden der Länder. Viereinhalb Kilogramm Honig stellten Zollbeamte kürzlich in einem Supermarkt im Raum Biberach sicher, da dieser den Phosphodiesterase-5-Hemmer Sildenafil enthielt. Dieser unterliegt dem deutschen Arzneimittelgesetz und darf daher nicht einfach so zugesetzt bzw. verkauft werden. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gegen den 46-jährigen Inhaber des Supermarkts ein und stellten den Honig mit Ursprung Türkei sicher. Schokolade für die “horny performance” Die Produkte werden teilweise damit beworben, auf natürliche Art und Weise potenzsteigernd zu wirken. Eine solche “besondere Wirkung” suggerieren oft auch die entsprechenden Aufmachungen, wie beispielsweise die Bezeichnungen “Double Power”, “Horny Performance Chocolate”, “Jaguar Power”, “Black Horse Vital Honey”, “Secret Miracle Honey” oder Abbildungen mit brennenden Fäusten, Hähnen, Pferden und Raubkatzen. Laboruntersuchungen der Arzneimittelaufsichtsbehörden bestätigten jeweils den besorgniserregenden Verdacht des Zolls einer Beimischung von Sildenafil oder Tadalafil in unterschiedlichen Mengen. Diese pharmazeutischen Wirkstoffe sind bestimmungsgemäß Bestandteile von zugelassenen Medikamenten zur Behandlung von erektiler Dysfunktion. Alle betreffenden Lebensmittel enthielten diese Wirkstoffe zur Potenzsteigerung ohne eine entsprechende Angabe auf der Verpackung. Erhebliche Gesundheitsrisiken Die Aufsichtsbehörden haben die Produkte als nicht in Deutschland zugelassene und teilweise bedenkliche Arzneimittel eingestuft. “Die Verwendung solcher Produkte birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, da die unkontrollierte Einnahme dieser pharmazeutischen Wirkstoffe ohne ärztliche Aufsicht schwerwiegende und teilweise gefährliche Folgen für den Konsumenten haben kann”, so Albert Wagner, Pressesprecher der Generalzolldirektion. “Bereits bei regulär zugelassenen Potenzarzneimittel sind Neben- und Wechselwirkungen bekannt und da es sich hier meist um süße Lebensmittel handelt, besteht zudem ein erhöhtes Risiko für einen unbeabsichtigten Konsum durch Kinder.” Der Zoll ruft die Verbraucher daher dazu auf, bei verdächtigen Produkten größte Vorsicht walten zu lassen und sich bei Bedenken an die zuständigen Landesbehörden zu wenden. Eine Übersicht bietet die Internetpräsenz der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. Es wird dringend davon abgeraten, Produkte, womöglich gar aus dem Ausland, zu erwerben, die solch eine vermeintlich natürliche, potenzsteigernde Wirkung versprechen oder suggerieren. Die Einfuhr und der Vertrieb solcher “Lebensmittel”, die als Arzneimittel anzusehen sind, kann strafprozessuale Maßnahmen und Freiheitsstrafen nach sich ziehen. (Generalzolldirektion/ms)
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