Zum Start der „ePA für alle“ sieht der BDP noch Nachbesserungsbedarf7. Mai 2025 Symbolbild ePA (Foto: © Andrea Gaitanides – stock.adobe.com) Zum bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) weiterhin Nachbesserungsbedarf bei der Datensicherheit psychisch Erkrankter sowie bei Kindern und Jugendlichen und dem Berechtigungsmanagement. Die elektronische Patientenakte „ePA für alle“ startete im Rahmen eines bundesweiten stufenweisen Rollouts Ende April 2025. Die gesetzliche Verpflichtung zur Befüllung durch Leistungserbringende ist ab Oktober 2025 geplant. Für circa 75 Millionen gesetzlich Versicherte wurden bereits elektronische Patientenakten angelegt, wenn nicht explizit widersprochen wurde. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Fachsektion Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP) hatten den Gesetzgebungsprozess kritisch begleitet. Grundsätzlich unterstützt der Verband die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland und Europa, sieht aber noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Für bedenklich hält der BDP die unklare, laut Koalitionsvertrag geplante Vermeidung von „Doppeldokumentationen“. Der Verband weist darauf hin, dass Klinik- und praxiseigene Behandlungsdokumentationen in jedem Fall die Primärquelle bei der Datenverarbeitung bleiben müssen. Kritsch sieht der Verband auch das im Koalitionsvertrag zu Vermeidung von Gewalttaten bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten geplante behördenübergreifende Risikomanagement. Dies lasse viel Raum für Spekulationen, kritisiert der BDP. Gefährdungsregister dürften auf keinen Fall mit personenbezogenen ePA-Daten verknüpft werden, da nur auf Vertrauen basierende Behandlungen erfolgversprechend sind und dem (selten auftretenden) Risikoverhalten von psychisch Erkrankten entgegenwirken können, betont der Verband. Auch die aus datenschutzrechtlichen Gründen erlassene KBV-Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 16.04.2025 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist dem BDP zufolge nicht hinreichend. Da Gesundheitsdaten in der ePA lebenslang gespeichert werden, sieht der Berufsverband hier eine generelle Opt-In-Regelung für Minderjährige als sinnvolle Lösung, um mögliche spätere Nachteile bei der Berufswahl oder Versicherungsabschlüssen aufgrund von früheren (psychischen) Erkrankungen zu vermeiden. Weiter bedürfe es eines differenzierten und nutzerfreundlichen Zugriffs- und Berechtigungsmanagements, das es Patienten unkompliziert zu jeder Zeit ermöglicht, sensible Daten beispielsweise aus Entlassbriefen aus psychiatrischen Kliniken gezielt freizugeben, um so die Lese- und Speicherberechtigung fachfremder Behandelnder zu steuern, erklärte der BDP. Das aktuell umgesetzte „Alles-oder-Nichts-Verschattungsprinzip” gefährde die informationelle Selbstbestimmung. Zudem fordert der Verband für die gespeicherten (teils sensiblen) ePA-Gesundheitsdaten auch im europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) einen gesetzlich geregelten Beschlagnahmeschutz. „Für mehr Vertrauen der Bevölkerung müssen gerade bei der ePA höchstmögliche Sicherheitsstandards gelten. Hier sind mehr Transparenz in der Informationspolitik in Bezug auf die allgemein bestehenden Sicherheitsrisiken der ePA sowie eine bessere Aufklärung über bestehende Nutzungs- und Widerspruchsmöglichkeiten nötig“, erklärte der BDP.
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