Zweite Auflage der NVL COPD: Öffentliche Konsultationsphase ist gestartet14. Oktober 2020 Foto: © Zerbor/Adobe Stock Die erste Teilpublikation der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) COPD steht noch bis zum 19. November 2020 zur öffentlichen Konsultation bereit. Jeder ist dazu eingeladen, die Leitlinie kritisch zu kommentieren. Die Nationale VersorgungsLeitlinie COPD wird seit 2017 kapitelweise aktualisiert. Jetzt stehen die Themen „Definition und Epidemiologie“, „Diagnostik und Monitoring“, „Tabakentwöhnung“, „Nicht-medikamentöse Therapie“, „Medikamentöse Therapie“, „Medizinische Rehabilitation“ und „Versorgungskoordination“ für die öffentliche Konsultation bereit. Zur Diagnostik empfiehlt die NVL die Verwendung von alters- und geschlechtsadjustierten Grenzwerten bei der Spirometrie. Diese reduzieren das Risiko von Über- und Unterdiagnosen. Die Tabakentwöhnung besitzt bei Patienten mit COPD einen sehr hohen Stellenwert. Die NVL widmet diesem Thema ein eigenes Kapitel, das in enger Zusammenarbeit mit den Leitliniengruppen der S3-Leitlinien „Tabakentwöhnung bei COPD“ sowie „Screening, Diagnostik und Behandlung des schädlichen und abhängigen Tabakkonsums“ erarbeitet wurde. Im Kapitel zu nicht medikamentösen Therapien betonen die Autoren der NVL, dass alle Patienten mit COPD in jedem Krankheitsstadium von einem entsprechend angepassten körperlichen Training profitieren. Die medikamentöse Langzeittherapie wird in der aktuellen NVL COPD in zwei Behandlungspfade eingeteilt, je nachdem, ob die Schwere der Hauptsymptome oder das Erleben von Exazerbationen bei den Patienten im Vordergrund steht. Inhalative Corticosteroide haben eine sehr eingeschränkte Indikation und kommen nur infrage, wenn Patienten trotz einer Kombination von Anticholinergikum und Beta-2-Sympathomimetikum weiterhin exazerbieren. Das öffentliche Konsultationsverfahren ist ein Qualitätsmerkmal des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien. Hier besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse der über zweijährigen Arbeit der Leitliniengruppe zu begutachten. Die Leitliniengruppe prüft die eingegangenen Vorschläge sorgfältig und entscheidet über deren Berücksichtigung. Alle Kommentare und deren Bewertung werden im Leitlinienreport veröffentlicht. Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Zu ausgesuchten Erkrankungen hoher Prävalenz werden unter Berücksichtigung der Methoden der evidenzbasierten Medizin versorgungsbereichsübergreifende Leitlinien entwickelt und implementiert. Mit der Durchführung, Organisation und methodischen Begleitung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) beauftragt. Interessierte und Experten können die Konsultationsfassung der Leitlinie kostenfrei herunterladen und bis zum 19. November 2020 kommentieren sowie Änderungen und Ergänzungen vorschlagen (per E-Mail an: [email protected]).
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