ADAC Stiftung fördert Forschungsprojekt zum Nachweis von Designerdrogen25. Juni 2021 © marekbidzinski – stock.adobe.com Im Jahr 2020 wurden in Deutschland rund 27.000 Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) aufgrund von Betäubungsmittel- und Medikamentenauffälligkeiten durchgeführt – das sind mehr als 30 Prozent aller MPU. Vier Prozent der Begutachteten mit einer Drogenvorgeschichte steigen laut einer von der ADAC Stiftung geförderten Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München während des Abstinenzkontrollzeitraums auf Neue Psychoaktive Substanzen (NPS) um. Bei 53 von 786 in die Studie eingeschlossenen Probanden, deren Begutachtung zunächst ohne Befund verlief und die aufgrund dessen ihre Fahrerlaubnis (wieder) zugesprochen bekommen hatten, konnten nachträglich Neue Psychoaktive Substanzen nachgewiesen werden, die derzeit im Rahmen der MPU nicht standardmäßig untersucht werden. 18 dieser positiven Proben könnten eventuell auch durch die Einnahme von Medikamenten oder leistungssteigernden Stoffen erklärt werden – aber auch hier bleibt ein Verdacht des Drogenmissbrauchs. Die Ergebnisse der Studie legen somit bei mindestens 35 Probanden – also bei rund vier Prozent – einen unentdeckten Wechsel von “klassischen” hin zu Designerdrogen nahe. Rechnet man diesen Anteil auf die ca. 27.000 drogenbedingten MPU im Jahr 2020 in Deutschland hoch, würde dies über 1.000 Kraftfahrern entsprechen, welchen fälschlicherweise die Fahrerlaubnis wieder erteilt wurde, obwohl sie weiterhin Drogen konsumiert hatten. Dr. Andrea David, Vorstand der ADAC Stiftung: “Der Konsum von Neuen Psychoaktiven Substanzen kann dramatische Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Aufgrund der Ergebnisse der Studie hoffen wir, dass zukünftig der Untersuchungsumfang im Rahmen von drogenbedingten Fahreignungsbegutachtungen auf Designerdrogen ausgeweitet und so eine abschreckende Wirkung erzielt wird.” Wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchungen aufgrund von Betäubungsmittel- und Medikamentenauffälligkeiten durchgeführt, müssen in der Regel Abstinenzbelege über mehrere Monate erbracht werden. Dazu gehören kurzfristig anberaumte Screenings anhand von Haar- oder Urinproben. Hier wird typischerweise mittels chemischer Verfahren auf “klassische Drogen” wie zum Beispiel Cannabinoide, Amphetamine und Kokain getestet. Die Folge: Um einer Entdeckung zu entgehen, steigen möglicherweise einige Betroffene auf leicht zugängliche Neue Psychoaktive Substanzen um, die bisher nicht zum üblichen Testspektrum gehören. Die Neuen Psychoaktiven Substanzen, die auch als Designerdrogen oder Legal Highs bekannt sind, werden insbesondere über das Internet zum Beispiel als Kräutermischungen oder Badesalze verkauft. Sie enthalten oft Rauschmittel, die auf den Verpackungen nicht ausgewiesen sind. Zwar wurden einige Substanzen in Deutschland bereits dem Betäubungsmittel- bzw. dem Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz unterstellt, es werden jedoch immer wieder neue Varianten auf den Markt gebracht, um die Gesetze zu umgehen. Die gesundheitlichen Folgen sowie die Wirkung für die Konsumenten – auch im Straßenverkehr – sind nicht absehbar. Die ADAC Stiftung förderte die über drei Jahre laufende Studie “Euphoria – Prävalenz von Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS) im Kontext von Fahreignungsbegutachtungen” des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München in Zusammenarbeit mit dem Forensisch Toxikologischen Centrum München (Analyse der Proben) sowie der DEKRA Dresden und dem TÜV Thüringen (Bereitstellung der Proben). Die alarmierenden Ergebnisse wurden Mitte Juni auf dem Symposium für Unfallforschung und Sicherheit im Straßenverkehr der ADAC Stiftung vorgestellt. Retrospektiv wurden ca. 1.000 anonymisierte Haar- und Urinproben aus bereits abgeschlossenen drogenbedingten Begutachtungsfällen* auf über 500 verschiedene Neue Psychoaktive Substanzen untersucht. Dazu wurden flüssigkeitschromatographische und massenspektrometrische Verfahren eingesetzt, in welchen die Stoffe anhand ihres Masse-zu-Ladung-Verhältnisses aufgetrennt und eindeutig identifiziert werden können. *Aus der Studie ergaben sich keine juristischen Konsequenzen für die anonymisierten Probanden
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