ÄKWL: „GKV-Stabilisierungsgesetz grundlegend nachbessern“30. Juni 2026 Die ÄKWL drängt darauf, das GKV-Stabilisierungsgesetz mit Blick auf die Versorgungssicherheit nachzubessern. Illustration: © Jane – stock.adobe.com Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert, das GKV-Beitragsstabilitätsgesetz grundlegend nachzubessern. Die Stabilisierung dürfe nicht durch pauschale Kürzungen zulasten der ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen erfolgen. Vor allem diese vier Punkte müssen nach Meinung der Kammerversammlung der ÄKWL sichergestellt werden: – die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser – die Refinanzierung von Tarifsteigerungen – eine verlässliche Finanzierung der Pflege – der Erhalt leistungsfähiger ambulanter Versorgungsangebote. „Finanzielle Stabilisierung und Versorgungssicherheit müssen zusammengedacht werden“, bekräftigt ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle. Versicherungsfremde GKV-Leistungen aus Steuermitteln finanzieren Die Kammerversammlung plädiert dafür, versicherungsfremde Leistungen der GKV künftig aus Steuermitteln zu finanzieren. Die Probleme dürften nicht einseitig auf Praxen, Krankenhäuser, Beschäftigte sowie Patienten verlagert werden. Durch eine „regelgebundene Finanzierung versicherungsfremder Leistungen“ wie die Beiträge für Bürgergeldbezieher würde Handlungsfähigkeit geschaffen. Dadurch könnten Maßnahmen, die unmittelbar zulasten der Versorgungsstrukturen gingen, „vermieden oder zumindest deutlich abgemildert“ werden. Als Beispiele nennt die ÄKWL die Streichung der TSVG-Vergütungsregelungen, den Wegfall der Meistbegünstigungsklausel und die Beendigung der vollständigen Tarifrefinanzierung. GKV-Deckungslücke von 44 Milliarden droht „Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist angespannt“, stellt Gehle fest. Für 2027 sei von einer Deckungslücke von knapp 19 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könnte diese ohne Maßnahmen auf bis zu 44 Milliarden Euro anwachsen. Beitragssatzstabilität sei daher ein wichtiges Ziel. Dieses könne jedoch nicht allein durch Sparmaßnahmen erreicht werden. Nötig seien vielmehr nachhaltige Strukturreformen, etwa durch Veränderungen bei der Krankenhausreform, der Notfallreform, die Einführung eines Primärarztsystems und der Reform der Arzneimittelpreisbildung. „Diese Reformen können dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern, Ressourcen sinnvoll einzusetzen und Bürokratie abzubauen“, meint Gehle. Die vorgesehenen Einsparungen im Krankenhausbereich träfen viele Häuser in einer bereits wirtschaftlich hoch belasteten Situation. Gleichzeitig müssten zusätzliche Belastungen für die ambulante Versorgung vermieden werden. GKV-Reform darf Versorgungsstrukturen nicht gefährden „Gerade im Kammerbezirk Westfalen-Lippe sind leistungsfähige und wohnortnahe Versorgungsstrukturen von besonderer Bedeutung“, erklärt Gehle. Praxen und Krankenhäuser seien sowohl in städtischen Zentren als auch in den großen ländlichen Räumen „zentrale Anker der Daseinsvorsorge“. Würden diese Strukturen geschwächt, drohten längere Wege und Wartezeiten sowie eine zusätzliche Belastung von Notaufnahmen. Mehr zum Thema GKV-Stabilisierungsgesetz: Kommunen: Mehr Geld oder GKV-Sparpaket verschieben
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