Ärzte sind keine „Digitalisierungsassistenten“14. Mai 2020 Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. Foto: SpiFa Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat hinsichtlich des geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG), das der Bundesrat am 15. Mai im ersten Durchgang berät, klargestellt, “dass die vertragsärztlichen Leistungserbringer sich nicht in der Rolle der ‘Digitalisierungs- und Datenverarbeitungsassistenten’ sehen”. In seiner Stellungnahme begrüßt der SpiFa grundsätzlich, dass die Bundesregierung sich mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf mit den Themen der Verantwortlichkeiten für den Datenschutz sowie die Sicherheit von IT-Strukturen im deutschen Gesundheitswesen befasst. Allerdings sei hervorzuheben, dass die vertragsärztlichen Leistungserbringer nicht mit dem Patienten die Verarbeitung von medizinischen Daten in einer elektronischen Patientenakte der Gesetzlichen Krankenkasse in der Klinik oder Praxis zu besprechen haben, um die Versicherten als „Digitalisierungs- und Datenverarbeitungsassistent“ zu unterstützen. “Die Leistungen der vertragsärztlichen Leistungserbringer sind ärztliche Leistungen, die nicht zu einer bloßen Hilfestellung degradiert werden können”, betont der SpiFa in einer Stellungnahme. Außerdem habe die Bundesregierung erneut das Mittel des Zwanges und der Sanktionen gegenüber den Leistungserbringern gewählt, um die Einführung einer versichertenbezogenen Patientenakte durch die Gesetzlichen Krankenkassen zu ermöglichen, kritisiert der Verband darin weiter. Man verstehe zwar, dass der Gesetzgeber der Umsetzung in der Praxis Nachdruck verleihen möchte, der Weg über die Sanktionierungen sei jedoch wenig nachvollziehbar. Die politische Landschaft arbeite gemeinsam an einer Digitalstrategie, der sich weder die Ebene der Vertretung der Leistungserbringer noch die Leistungserbringer selbst verweigerten, so der SpiFA. Deshalb schlage man ein Anreizsystem vor, “das die Mehrwerte der digitalen Strukturen in den Wirkbetrieb der Gesundheitsbranche befördert und die Offenheit für die digitale Kooperation sowie Verwendung der Telematikinfrastruktur stärkt”. „Mit den vorgeschlagenen Regelungen des PDSG läuft die Bundesregierung Gefahr, die bisher erzielten Erfolge bei der Förderung von Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen nachhaltig zu konterkarieren“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa in Berlin.
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