Ärztetag: Krankenhausreform praxistauglich weiterentwickeln

Damit aus der Reform keine “Deform” wird, hat der Ärztetag konkrete Vorschläge erarbeitet. Foto: HNFOTO – stockadobe.com

Der 130. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Krankenhausreform in zentralen Punkten weiterzuentwickeln. Darunter fallen die Vorhaltevergütung, die Weiterbildung, die Leistungsgruppensystematik und die Personalausstattung.

Als Ziel formulierten die Delegierten, die Versorgung der Patienten zu sichern, die ärztliche Weiterbildung zu stärken und die Reform insgesamt praxistauglich auszugestalten.

Der Ärztetag warnte davor, dass die geplante Vorhaltevergütung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht tragfähig sei. Die verlängerte Konvergenzphase müsse konsequent genutzt werden, um ein schlüssiges, fallzahlunabhängiges Vergütungssystem zu entwickeln. Eine echte Vorhaltevergütung müsse sich am zugewiesenen Versorgungsauftrag und am Bedarf der Bevölkerung orientieren und eine angemessene Personalausstattung sichern, heißt es in dem Beschluss.

Ein zentrales Anliegen des Ärztetages ist die Sicherung der ärztlichen Weiterbildung. Der Ärztetag fordert eine strukturelle und finanzielle Förderung von Weiterbildungsverbünden unter Verantwortung der Landesärztekammern sowie den Abbau rechtlicher Hemmnisse im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.

Leistungsgruppensystematik fachlich konsistent weiterentwickeln

Auch die Leistungsgruppensystematik müsse fachlich konsistent weiterentwickelt werden. Der Ärztetag fordert, Die Ärzte fordern, dass die Fallzuordnung durch die Grouper-Software genau mit den tatsächlichen Behandlungen abgeglichen wird. Zudem soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, das diese Software entwickelt, verbindlich in die Beratungsprozesse des Leistungsgruppenausschusses einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Software die medizinische Realität korrekt abbildet.

Zugleich sieht der Ärztetag Korrekturbedarf bei einzelnen gesetzlichen Regelungen. So müssten missverständliche Formulierungen zur Anwesenheitspflicht von Fachärzten im Bereitschaftsdienst dringend klargestellt werden.

Personalausstattung am Bedarf ausrichten

Darüber hinaus verlangt der Ärztetag eine verbindliche, am Bedarf orientierte ärztliche Personalausstattung. Die für die Leistungsgruppen vorgegebenen Facharztzahlen definierten lediglich Mindestanforderungen an die fachärztliche Rufbereitschaft, betonen die Delegierten. Die isolierte Orientierung an diesen Mindestvorgaben berge das Risiko, dass Krankenhäuser ihre ärztliche Personalausstattung auf dieses Niveau begrenzen. Dies hätte nicht nur negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung, sondern auch auf die qualitativ hochwertige ärztliche Weiterbildung, die eine ausreichende Personalausstattung voraussetze.

Die Abgeordneten forderten, die Mindestvorhaltezahlen und Regelungen zur Onkochirurgie zu streichen. Zudem sieht der Ärztetag die Notwendigkeit, Fachkrankenhäusern die Zuweisung allgemeiner Leistungsgruppen zu ermöglichen. Fachkrankenhäuser müssten weiterhin ein ihrem Versorgungsauftrag entsprechendes Leistungsspektrum anbieten können.

Die Bundesärztekammer appelliert an Bund und Länder, die Hinweise des Ärztetages im weiteren Verfahren aufzugreifen und die Krankenhausreform entsprechend weiterzuentwickeln.

(ms/BIERMANN)

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