Ärztliches Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer gesetzlich verankern8. Mai 2024 Susanne Johna Vorsitzende der Arbeitsgruppe „ÄPS-BÄK“ (Foto: Christian Glawe-Griebel/helliwood.com) Vor dem Hintergrund des Personalmangels hat das Ärzteparlament Politik in Bund und Ländern aufgefordert, bei der geplanten Krankenhausreform der zentralen Bedeutung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung gerecht zu werden. Eine verlässliche Antwort auf die Frage, wie viel ärztliches Personal in einer Abteilung benötigt wird, um alle anfallenden Aufgaben im Sinne einer guten Patientenversorgung durchführen zu können, gibt dem 128. Deutschen Ärztetag zufolge das ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK). In das System können Daten über eine Krankenhausabteilung, darunter Anzahl an Ärztinnen und Ärzten, Fallzahlen, Bereitschaftsdienste oder Ausfallzeiten eingegeben werden. Berechnet wird, wie viele Ärztinnen und Ärzte in einer Abteilung für eine vollumfängliche Erfüllung aller notwendigen Aufgaben gebraucht werden. Der Ärztetag forderte, ÄPS-BÄK als verbindlichen Maßstab im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zu verankern. Im bisherigen Referentenentwurf sei das System lediglich im Begründungsteil genannt. Das System sei derzeit in mehr als 30 Krankenhausabteilungen im zweiten Pretest im Einsatz, berichtete Dr. Susanne Johna, Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer. Große Fachgebiete würden dabei primär bearbeitet. „Viele Dinge, die wir mit dem System transparent machen, sind vorher nicht erhoben worden. Beispielsweise der Zeitaufwand für Fortbildungen, Weiterbildung oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben wird jetzt deutlich sichtbar“, ergänzte Prof. Dr. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein und zusammen mit Johna für ÄPS-BÄK zuständig. Die Abgeordneten des Ärztetages betonten, eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sei der Dreh- und Angelpunkt für eine nachhaltige, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung. Die zentrale Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung sei aber weder in den bisherigen gesetzlichen Regelungen noch im vorliegenden Referentenentwurf zum KHVVG ausreichend berücksichtigt. Der 128. Deutsche Ärztetag forderte deshalb die politisch Verantwortlichen dazu auf, für eine verlässliche Refinanzierung der erforderlichen ärztlichen Personalausstattung im Rahmen der mit der Krankenhausreform geplanten Vorhaltefinanzierung zu sorgen.
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