Ärztliches Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer gesetzlich verankern8. Mai 2024 Susanne Johna Vorsitzende der Arbeitsgruppe „ÄPS-BÄK“ (Foto: Christian Glawe-Griebel/helliwood.com) Vor dem Hintergrund des Personalmangels hat das Ärzteparlament Politik in Bund und Ländern aufgefordert, bei der geplanten Krankenhausreform der zentralen Bedeutung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung gerecht zu werden. Eine verlässliche Antwort auf die Frage, wie viel ärztliches Personal in einer Abteilung benötigt wird, um alle anfallenden Aufgaben im Sinne einer guten Patientenversorgung durchführen zu können, gibt dem 128. Deutschen Ärztetag zufolge das ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK). In das System können Daten über eine Krankenhausabteilung, darunter Anzahl an Ärztinnen und Ärzten, Fallzahlen, Bereitschaftsdienste oder Ausfallzeiten eingegeben werden. Berechnet wird, wie viele Ärztinnen und Ärzte in einer Abteilung für eine vollumfängliche Erfüllung aller notwendigen Aufgaben gebraucht werden. Der Ärztetag forderte, ÄPS-BÄK als verbindlichen Maßstab im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zu verankern. Im bisherigen Referentenentwurf sei das System lediglich im Begründungsteil genannt. Das System sei derzeit in mehr als 30 Krankenhausabteilungen im zweiten Pretest im Einsatz, berichtete Dr. Susanne Johna, Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer. Große Fachgebiete würden dabei primär bearbeitet. „Viele Dinge, die wir mit dem System transparent machen, sind vorher nicht erhoben worden. Beispielsweise der Zeitaufwand für Fortbildungen, Weiterbildung oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben wird jetzt deutlich sichtbar“, ergänzte Prof. Dr. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein und zusammen mit Johna für ÄPS-BÄK zuständig. Die Abgeordneten des Ärztetages betonten, eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sei der Dreh- und Angelpunkt für eine nachhaltige, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung. Die zentrale Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung sei aber weder in den bisherigen gesetzlichen Regelungen noch im vorliegenden Referentenentwurf zum KHVVG ausreichend berücksichtigt. Der 128. Deutsche Ärztetag forderte deshalb die politisch Verantwortlichen dazu auf, für eine verlässliche Refinanzierung der erforderlichen ärztlichen Personalausstattung im Rahmen der mit der Krankenhausreform geplanten Vorhaltefinanzierung zu sorgen.
Mehr erfahren zu: "Badeunfall: Kein Sprung in flaches Wasser" Badeunfall: Kein Sprung in flaches Wasser Die DGOU macht zur Badesaison auf das Risiko von Querschnittlähmungen nach Kopfsprüngen aufmerksam. Vor dem Sprung solle die Wassertiefe geprüft und auf Kopfsprünge in trübes Wasser grundsätzlich verzichtet werden, ebenso […]
Mehr erfahren zu: "Schleswig-Holstein: Uniklinikum behandelte bereits 1200 Menschen mit E-Scooter-Unfällen" Schleswig-Holstein: Uniklinikum behandelte bereits 1200 Menschen mit E-Scooter-Unfällen Jeder sechste Unfall mit E-Scootern steht unter Alkoholverdacht – und junge Männer sind besonders häufig betroffen. Was steckt hinter dem Anstieg der Notfälle in Kiel und Lübeck?
Mehr erfahren zu: "„Gute“ Immunzellen helfen bei der Regeneration von Rückenmarksverletzungen" „Gute“ Immunzellen helfen bei der Regeneration von Rückenmarksverletzungen Ein Forschungsteam hat den Mechanismus entschlüsselt, wie bei Zebrafischen Schäden am Rückenmark vollständig heilen. Bestimmte Immunzellen regulieren die Entzündung herunter, damit die Nervenregeneration ermöglicht wird.