Arbeitszeitgesetz: Marburger Bund sieht drohende Aufweichung24. Oktober 2025 Der Marburger Bund warnt vor einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. In einem Positionspapier bezieht er Stellung zu den Regierungsplänen. Foto: © Pixel-Shot – stock.adobe.com Der Marburger Bund (MB) lehnt die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes entschieden ab. In einem Positionspapier weist er auf bestehende Möglichkeiten hin, schon jetzt flexible Modelle „in ausreichendem Maße“ umzusetzen. Der MB-Bundesverband warnt ausdrücklich vor einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. „Wer die Tageshöchstgrenze aus dem Gesetz streicht, hebelt einen zentralen Pfeiler des Arbeitsschutzes aus“, erklärte die erste MB-Vorsitzende Dr. Susanne Johna. Flexibilität dürfe nicht heißen, dass Ärzte und andere Beschäftigte noch länger verfügbar sein müssten. Wer ernsthaft für Gesundheitsschutz sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eintreten wolle, so Johna, müsse „Grenzen respektieren – nicht abschaffen“. Positionspapier des Marburger Bundes Die Ärztegewerkschaft weist in einem Positionspapier darauf hin, dass das geltende Recht schon jetzt flexible Modelle in ausreichendem Maße ermögliche – und zwar auf Grundlage tarifvertraglicher Vereinbarungen, die stets „auf Ausgleich und Begrenzung ausgerichtet“ seien. „Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte stellen die medizinische Versorgung rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr sicher. Mehr Flexibilität geht nicht!“, bekräftigte Johna. Eine gesetzliche Entgrenzung würde hingegen die Position der Beschäftigten sowie den Arbeitsschutz schwächen und tarifliche Regelungen unterlaufen. Denn viele Schutzmechanismen, die in Tarifverträgen bei längeren Diensten vorgesehen seien – etwa Ruhezeiten, Freizeitausgleich oder Dienstbegrenzungen – würden die Existenz einer gesetzlichen Regel voraussetzen, von der in tariflich definierten Ausnahmen abgewichen werden könne. Werde diese gesetzliche Grenze abgeschafft, verlören auch tarifliche Ausgleichs- und Schutzmechanismen an Wirksamkeit. Höchstgrenze im Arbeitszeitgesetz erhalten Der MB fordert daher, die tägliche Höchstgrenze im Arbeitszeitgesetz zu erhalten. Zudem solle die tarifliche Regelungskompetenz zu respektiert werden. Eine bloße wöchentliche Höchstarbeitszeit würde faktisch nach Abzug der Mindestruhezeit von elf Stunden eine tägliche Höchstarbeitszeit von 13 Stunden abzüglich Pausen ermöglichen. Mehr Arbeitszeitsouveränität einräumen Die Arbeitgeber ruft der MB dazu auf, unter den bestehenden Rahmenbedingungen angestellten Ärzten mehr Arbeitszeitsouveränität einzuräumen. „Die von Arbeitgebern geäußerte Behauptung, längere Tagesschichten ermöglichten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, steht im klaren Widerspruch zu den Begrenzungen von Kinderbetreuungszeiten wie auch zu allen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und den erklärten Wünschen der Beschäftigten nach geregelten und planbaren Arbeitszeiten in einem belastbaren Umfang“, heißt es im MB-Positionspapier.
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