Widerspruchsregelung als „Gelingensbedingung“ für mehr Organspenden5. November 2026 Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt (Foto: © Die Hoffotografen) Die Bundesärztekammer hat anlässlich einer Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages ihre Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende bekräftigt. „Wir benötigen die Widerspruchsregelung nicht als vermeintliche Patentlösung, sondern als Gelingensbedingung für eine bessere Versorgung mit Spenderorganen“, so BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in einer aktuellen Mitteilung. „Sie schafft eine wichtige Grundlage, damit sich die erklärte hohe Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende in Zukunft häufiger in tatsächlichen Spenden niederschlägt.“ Er erklärte gleichzeitig, dass dazu „selbstverständlich“ auch die Abläufe in den Krankenhäusern funktionieren, mögliche Organspender frühzeitig erkannt und die beteiligten Einrichtungen finanziell und personell ausreichend ausgestattet werden müssten. Die Bundesärztekammer trete unverändert für die Einführung der Widerspruchsregelung ein, denn ein zentrales Problem bestehe weiterhin: „Viele potenzielle Organspender haben ihren Willen weder dokumentiert noch ihren Angehörigen mitgeteilt, sodass diese stellvertretend entscheiden müssen. In dieser belastenden Situation sind sie mit dieser Entscheidung aber häufig überfordert.“ Entscheidung barrierefrei festhalten Die Widerspruchsregelung soll hier Klarheit schaffen. „Wer eine Organspende ablehnt, muss diese Entscheidung jederzeit barrierefrei und zuverlässig festhalten können“, betonte Reinhardt. „Die Widerspruchsregelung kann nur dann Vertrauen schaffen, wenn sie mit einer umfassenden Aufklärung und einem transparenten Verfahren einhergeht. Dazu gehören nach Auffassung der Bundesärztekammer auch die kontinuierliche Einbindung der Angehörigen sowie der konsequente Schutz all derjenigen, welche die Tragweite eines nicht erfolgten Widerspruchs nicht oder nicht hinreichend erfassen können.“ Abschließend hebt Reinhardt hervor, dass die Bundesärztekammer in der Einführung der Widerspruchsregelung zudem ein Zeichen der Solidarität mit schwer erkrankten Patienten auf den Wartelisten zur Organtransplantation sowie mit den europäischen Partnerländern im Eurotransplant-Verbund sehe. Deutschland ist im Eurotransplant-Verbund Nettoabnehmer und profitiert auch von Ländern im Verbund, bei denen bereits eine Widerspruchsregelung gilt. (ms/BIERMANN) Das könnte Sie auch interessieren: Organspende in Deutschland: Leichter Anstieg, weiterhin großer Bedarf Wer bekommt die Niere? – KI trifft ethische Entscheidungen anders als Menschen
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