Organspende in Deutschland: Leichter Anstieg, weiterhin großer Bedarf30. Oktober 2026 Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine eigene Entscheidung getroffen und z.B. in einem Organspendeausweis dokumentiert, so werden die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten. Foto: DSO / Thomas Goos In Deutschland ist die Zahl der Organspenden in den ersten neun Monaten des Jahres leicht gestiegen. Dies geht aus Zahlen hervor, welche die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) bei ihrem Jahreskongress in Frankfurt am Main präsentiert hat. Von Januar bis September 2026 wurden demnach bundesweit 772 postmortale und Organspender verzeichnet. Das sind 28 beziehungsweise 3,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der in Deutschland entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant vermittelt und anschließend in Deutschland oder im Ausland transplantiert wurden, lag bei 2373. Im Vorjahreszeitraum waren es 2258 Organe. Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO, ordnete die Entwicklung bei der Pressekonferenz zum Kongressauftakt ein: „Der positive Trend aus dem vergangenen Jahr setzt sich erfreulicherweise fort. Dennoch bleibt die Zahl der Organspenden deutlich hinter dem zurück, was notwendig wäre, um den rund 8000 Menschen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, zu helfen. Unser Ziel muss es sein, möglichst vielen von ihnen diese Chance zu eröffnen.“ Haltung zur Organspende häufig nicht dokumentiert Ein wesentlicher Grund für die weiterhin niedrigen Organspendezahlen ist nach Einschätzung Rahmels, dass häufig keine dokumentierte Entscheidung der potenziellen Spenderinnen und Spender vorliegt. Obwohl die große Mehrheit der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenübersteht, ist diese Haltung jedoch oftmals nicht schriftlich festgehalten. So bleibt im Ernstfall häufig offen, ob eine Organspende dem Willen des Verstorbenen entsprochen hätte. Die damit verbundene Unsicherheit führt oft dazu, dass Angehörige einer Organspende nicht zustimmen.“ Vor diesem Hintergrund begrüßte der DSO-Vorstand die erneute politische Diskussion um die Widerspruchsregelung als wichtiges Signal: „Diese Regelung fördert die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema und wird dazu beitragen, die breite Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung künftig besser abzubilden. Gleichzeitig schafft die Regelung Klarheit und entlastet Angehörige, die im Ernstfall nicht stellvertretend entscheiden müssen. Die Widerspruchsregelung wäre ein wichtiger Baustein zur Förderung der Organspende in Deutschland, zugleich ist sie ein Signal der Hoffnung für die Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten.“ Fortschritte im Krankenhaus Medizinische und technische Entwicklungen können ebenfalls dazu beitragen, die Chancen auf eine erfolgreiche Transplantation zu verbessern. Thomas Biet, Kaufmännischer Vorstand der DSO, verwies in diesem Zusammenhang auf die Anfang des Jahres eingeführte Maschinenperfusion für Spendernieren. Seit ihrer Einführung wurde das Verfahren bei über 500 Nieren erfolgreich eingesetzt. „Wir nutzen die technischen Möglichkeiten konsequent und entwickeln unsere Verfahren kontinuierlich weiter. Unser Ziel ist es, Spenderorgane bestmöglich für die Transplantation vorzubereiten“, betonte Biet. Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, nahm ebenfalls an der Pressekonferenz teil und hielt im Anschluss die Keynote zur Eröffnung des DSO-Jahreskongresses. Er erklärte: „Organspende ist ein besonderer Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität. Damit möglichst viele schwer kranke Menschen von den Möglichkeiten der Transplantationsmedizin profitieren können, brauchen wir neben dem Vertrauen und der selbstbestimmten Entscheidung der Menschen vor allem Krankenhäuser, die personell, organisatorisch und finanziell in der Lage sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen.“ Eine persönliche Geschichte „Seine Entscheidung gab uns Sicherheit“, sagte Helene Grass bei der Pressekonferenz. Die Film- und Theaterschauspielerin nahm als Angehörige eines Organspenders teil und berichtete vom Tod ihres Ehemanns, des Dirigenten Lutz Rademacher, der im November vergangenen Jahres im Alter von 56 Jahren nach einem plötzlichen Herzstillstand gestorben war. Er konnte zwar reanimiert werden, doch die Folgen waren schwerwiegend. „Der Arzt, der mir sagte, dass es keine Hirntätigkeit mehr gäbe, hat schon gefragt: ;Sie können sich vorstellen, was ich Sie jetzt fragen werde‘, und daraufhin öffnete ich als Antwort Lutz‘ Portemonnaie und holte den Spenderausweis hervor.“ Rademacher hatte seine Haltung zur Organspende klar dokumentiert. Das gab seiner Familie in einer schwierigen Situation Sicherheit. „Der Gedanke, dass Lutz anderen Menschen Hoffnung schenken konnte, ist und bleibt ein Trost für uns. Dies hat uns in diesen unfassbar schrecklichen Stunden als Familie geholfen“, schilderte Helene Grass. (ms/BIERMANN) Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Organspende: Neue Informationsangebote bei Patientenfragen Mehr Komplikationen nach Transplantation einer Niere von rauchenden Lebendspendern
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