Ambulante OP-Zentren: „Auf die Politik vertraut – jetzt droht die Pleite“

Symbolbild, KI-generiert.

Mit Blick auf ambulante OP-Zentren warnt der SpiFa warnt vor einer Pleitewelle im nächsten Jahr. Eine Kopflose Sparpolitik drehe die dringend notwendige Reform zurück, so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender SpiFa-Vorstandsvorsitzender.

Ambulanten OP-Zentren droht im kommenden Jahr eine Pleitewelle. Davor warnt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Nach Darstellung des Verbandes haben Fachärztinnen und Fachärzte „im Vertrauen auf die Politik erhebliche Investitionen getätigt“: Sie hätten OP-Räume gebaut, Geräte gekauft und Personal eingestellt. Dafür hätten sie langfristige Kredite aufgenommen. Jetzt hat der Bundestag „im Hauruck-Verfahren“ die Bezahlung ihrer Behandlungen geändert. Mit der Notfallreform wurden auch Gesetztes-Änderungen verabschiedet, die das Aus für die Hybrid-DRG ab 2028 bedeuten. Für den SpiFA sind die Folgen klar: „Patienten drohen weniger OP-Termine, längere Wege und unnötige Krankenhausaufenthalte.“

„Die Politik hat gerufen: Mehr Operationen ohne Krankenhausaufenthalt! Fachärztinnen und Fachärzte haben darauf vertraut und massiv investiert. Jetzt zieht dieselbe Politik ihnen brachial den Stecker. Die Kredite laufen weiter, aber die Finanzierung wird zusammengestrichen. Diese kopflose Sparpolitik treibt Fachärzte in die Pleite und Patienten zurück ins Krankenhaus“, erklärte Weinhart.

„Kopflose Sparpolitik treibt Fachärzte in die Pleite und Patienten ins Krankenhaus“

Aus Sicht des Verbandes gefährdet der kurzfristige Kurswechsel ambulante OP-Zentren, die für eine moderne und bezahlbare Versorgung dringend gebraucht werden. Deutschland müsse endlich mehr geeignete Operationen ohne Krankenhausaufenthalt ermöglichen. Stattdessen drohe der Verlust im Vertrauen auf die Politik bereits aufgebauter Behandlungsmöglichkeiten.

„Bei Operationen ohne Übernachtung in ambulanten OP-Zentren soll künftig wieder ganz kräftig gespart werden. Dort operieren erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte, vielfach mit langjähriger oberärztlicher Erfahrung aus dem Krankenhaus. Dieselben Eingriffe werden im Krankenhaus schon bei einer einzigen Übernachtung deutlich besser bezahlt. Dabei müsste Deutschland endlich aufholen und mehr Operationen ohne Krankenhausaufenthalt ermöglichen“, kritisierte Weinhart.

Bei der Ambulantisierung von Operationen hinke Deutschland seit Jahren erheblich hinterher. Für den stellvertretenden SpiFA-Vorstandsvorsitzenden steht fest: „Diese kopflose Sparpolitik dreht die dringend notwendige Reform zurück.“ Wenn amublante OP-Zentren pleitegingen, müssten Patienten völlig unnötig wieder häufiger ins teure Krankenhaus. Was heute als Einsparung verkauft werde, droht mittel- und langfristig eine Kostenexplosion auszulösen, führte Weinhart weiter aus.

SpiFA fordert verlässliche wirtschaftliche Bedingungen für ambulante OP-Zentren

Die Änderungen wurden bereits vom Bundestag beschlossen, die Beratung im Bundesrat steht noch aus. Der SpiFa fordert Bund und Länder auf, die Entscheidung zu korrigieren und verlässliche wirtschaftliche Bedingungen für ambulante OP-Zentren zu schaffen. Schließen Einrichtungen und gehen eingespielte Teams auseinander, lassen sich diese Versorgungskapazitäten nicht kurzfristig wiederherstellen, so die Befürchtung des Verbandes.

„Ein geschlossenes OP-Zentrum operiert niemanden mehr. Ein entlassenes Team lässt sich nicht per Ministerrede zurückholen. Und ein Kind gehört nicht deshalb über Nacht ins Krankenhaus, weil die Politik die Behandlung ohne Krankenhausaufenthalt kaputtspart. Wer so handelt, verspielt das Vertrauen in politische Zusagen und setzt die Versorgung aufs Spiel“, so Weinhart.

Fallpauschalen sollten Ambulantisierung fördern

Erst 2024 war mit den Hybrid-DRG wurde 2024 eine einheitliche Vergütung für ausgewählte Eingriffe eingeführt worden – unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär erfolgen. Die gegenüber der bisherigen ambulanten Vergütung höheren Fallpauschalen sollten einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, geeignete Behandlungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern.

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 mit kurzfristig an die Notfallreform angehängten Regelungen eine grundlegende Änderung bei den Hybrid-DRG beschlossen: Im Jahr 2027 werden bisherige Hybrid-DRG-Leistungen ohne Übernachtung nur noch nach den Preisen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) vergütet. Für stationäre Behandlungen mit Übernachtung bleibt die Hybrid-DRG zunächst erhalten. Zum 1. Januar 2028 soll die spezielle sektorengleiche Vergütung vollständig entfallen.

SpiFA: Finanzielle Folgen nicht an einzelnen Vergütungen festmachen

In der politischen Begründung wird auf eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zu gestiegenen Fallzahlen und Ausgaben verwiesen. Der durch die höhere Vergütung verursachte Preiseffekt bei bislang ambulant erbrachten Leistungen war jedoch bereits bei Einführung im System angelegt und Bestandteil des gewollten finanziellen Anreizes. Davon zu unterscheiden ist die Frage nach den Ursachen der beobachteten Mengenentwicklung.

Die WIdO-Studie betrachtet zurückliegende Entwicklungen und enthält einen Ausblick auf 2026. Die für 2027 bereits angelegten Vergütungsabsenkungen bildet sie nicht ab. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 16. September 2026 eine Kalkulationssystematik beschlossen, durch die insbesondere bei Leistungen mit sehr hohem Ambulantisierungsgrad eine Absenkung der Hybrid-DRG-Vergütung zu erwarten ist. Eine Protokollnotiz weist zudem auf mögliche überdurchschnittlich starke Absenkungen durch die Einbeziehung von Krankenhausfällen ohne Übernachtung hin.

Aus Sicht des SpiFa müssen die finanziellen Folgen über die einzelne Vergütung hinaus betrachtet werden: Fällt ambulante Versorgung weg und werden Eingriffe stattdessen häufiger stationär anstatt in ambulanten OP-Zentren durchgeführt, drohen zusätzliche Ausgaben. Eine kurzfristige Kürzung ambulanter Vergütungen ist deshalb kein Beleg für eine nachhaltige Einsparung im Gesundheitssystem.