Terminservicestellen: Bestehende Angebote nicht vollständig genutzt2. November 2026 Wie eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, werden nicht alle Angebote zur Terminvermittlung der Terminservicestellen genutzt. Allerding gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Fachgruppen. Trotz der anhaltenden Diskussion über lange Wartezeiten auf Arzttermine und mögliche Termingarantien werden die bestehenden Angebote der Terminvermittlung bislang nicht vollständig genutzt. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Zi anhand der Daten aus den Terminservicestellen der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen. Unter der Rufnummer 116117 oder der Webseite www.116117.de können gesetzlich Versicherte Termine in Arztpraxen buchen. Für einige Facharztrichtungen schreibt der Gesetzgeber allerdings vor, dass entweder eine dringliche Überweisung vorliegt oder durch Ersteinschätzung ein Akutfall bestätigt wurde. Von insgesamt rund 3,58 Millionen Terminen, die Arztpraxen den gesetzlich Versicherten über die Terminservicestellen bereitgestellt haben, wurden rund zwei Millionen tatsächlich gebucht. Damit blieben 44 Prozent der angebotenen Termine ungebucht. Neurologie fast ausgebucht, HNO-Heilkunde nur zu einem Drittel Dabei zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Fachgruppen. Während in der Neurologie 91 Prozent und in der Psychotherapie 84 Prozent der angebotenen Termine gebucht wurden, lagen die entsprechenden Anteile in der Allgemeinmedizin bei lediglich 25 Prozent und in der HNO-Heilkunde bei 28 Prozent. Auch in der Inneren Medizin (65 Prozent), Augenheilkunde (55 Prozent) und Frauenheilkunde (46 Prozent) variierten die Buchungsquoten deutlich. „Die Diskussion über lange Wartezeiten und zusätzliche Termingarantien muss auch berücksichtigen, wie gut die bereits vorhandenen Vermittlungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Terminservicestellen bieten schon heute einen etablierten Zugang zu Arztterminen, der offenbar noch nicht ausreichend bekannt ist. Wenn fast jeder zweite angebotene Termin ungebucht bleibt, zeigt das, dass bestehende Strukturen besser ausgeschöpft werden sollten, bevor neue, weitergehende Maßnahmen ergriffen werden. Dabei bleibt die sehr kurze mittlere Wartezeit von durchschnittlich knapp acht Tagen auf die von den Terminservicestellen vermittelten Termine in der öffentlichen Diskussion auch unerwähnt“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Werden über Terminservicestellen vermittelte Termine auch wahrgenommen? Neben der Buchung ist auch die tatsächliche Wahrnehmung vereinbarter Termine für die Nutzung der Behandlungskapazitäten relevant. Nach den vorliegenden Daten wurden 5,7 Prozent der gebuchten Termine von Patientinnen und Patienten abgesagt. Weitere 2,1 Prozent wurden ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen (No-Shows). Die tatsächliche No-Show-Quote dürfte allerdings höher liegen, da von den Praxen nicht alle ausgefallenen Termine systematisch in der Terminsoftware dokumentiert werden. Schätzungen und Berichten zufolge könnte sie je nach Standort bis zu dreimal so hoch sein wie der erfasste Wert. Auch bei den Patientenabsagen und No-Shows bestehen Unterschiede zwischen den Fachgruppen. Nicht oder erst kurzfristig abgesagte Termine erschweren die Planung in den Praxen und können dazu führen, dass Behandlungskapazitäten nicht anderweitig vergeben werden können. „Jeder Termin, der ohne Absage nicht wahrgenommen wird, fehlt möglicherweise einem anderen Patienten. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien das Ziel eines schnelleren Zugangs zur fachärztlichen Versorgung für Patienten festgehalten, die nach medizinischen Kriterien einen solchen Termin benötigen. Angesichts begrenzter personeller und zeitlicher Ressourcen kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn vorhandene Behandlungskapazitäten möglichst effizient genutzt werden. Dazu gehört auch eine größere Verbindlichkeit bei der Terminbuchung“, betonte von Stillfried. Wenn Praxen Termine zuverlässig bereitstellen oder gar garantieren sollen, müssten diese umgekehrt auch erwartet können, dass Patientinnen und Patienten gebuchte Termine wahrnehmen oder so rechtzeitig absagen. Nur so könnte die Termine anderweitig vergeben werden. Zudem müssten die Gesetzlichen Krankenkassen die von den Praxen verbindlich vorgehaltenen Kapazitäten entsprechend finanzieren, führte von Stillfried weiter aus. Sein Vorschlag: „Im Sinne des Solidarprinzips sollten die Krankenkassen in diesem Zusammenhang auch prüfen, ob ein unentschuldigtes Fernbleiben von Versicherten finanzielle Konsequenzen haben sollte.“ Stärkere Verpflichtung der Praxen, statt gezielte Unterstützung Zusätzliche Bedeutung erhalten die Ergebnisse zur Nutzung der Terminservicestellen nach Darstellung des Zi durch den im Entwurf des Gesetzes für die Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgesehenen digitalen Versorgungseinstieg. Dazu komme die im Rahmen der Notfallreform beschlossene Terminmeldepflicht für Praxen. „Während im Beitragssatzstabilisierungsgesetz erst kürzlich die Finanzierung einer schnellen Terminvergabe ersatzlos gestrichen wurde, soll mit den aktuellen Gesetzesinitiativen die zentrale Terminvermittlung gestärkt werden, um schnellere Facharzttermine zu ermöglichen. Leider wird dabei stärker auf zusätzliche Verpflichtungen für Praxen gesetzt, statt diese gezielt zu unterstützen“, konstatierte von Stillfried. Aus Sicht der Forschung sei zu beachten, dass selbstständige Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber die bereits bestehenden bürokratischen Anforderungen vielfach als erdrückend empfänden. Der Zi-Vorstandsvorsitzende befürchtet, dass zusätzliche Verpflichtungen die selbstständige Niederlassung unattraktiver machen und den Trend zur ärztlichen Anstellung verstärken könnte. Das wiederum könne das Terminangebot für Gesetzlich Versicherte weiter reduzieren. Grund sei, dass angestellte Ärztinnen und Ärzte im Vergleich zu Selbstständigen tendenziell kürzere Arbeitszeiten aufwiesen und weniger Patientinnen und Patienten pro Arbeitsstunde behandelten, gab von Stillfried zu bedenken.
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