Arzt von Mordvorwurf freigesprochen31. Juli 2025 Symbolfoto: ©cirquedesprit/stock.adobe.com Im Prozess um den Tod eines Patienten in einer Kelheimer Klinik ist vor dem Landgericht Regensburg das Urteil gegen den angeklagten Arzt gesprochen worden. Ein Arzt ist vor dem Landgericht Regensburg vom Vorwurf des Mordes an einem Patienten freigesprochen worden. Damit folgte die Strafkammer den Plädoyers von Verteidigern und Staatsanwaltschaft. Beide Seiten hatten einen Freispruch für den Mediziner gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann ursprünglich vorgeworfen, einen 79 Jahre alten Patienten in einem Krankenhaus in Kelheim mit einer Medikamenten-Überdosis getötet zu haben. Mehrere Punkte hob der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung hervor. Im Fokus stand vor allem die vom Arzt durchgeführte Therapiezieländerung von kurativ auf palliativ. Diese hätte – unter Berücksichtigung des Patientenwillens – mit den Angehörigen ausführlich besprochen und abgewogen werden müssen. Den Angehörigen sei dieser Schritt jedoch nicht ausreichend erläutert worden – allerdings sei nicht auszuschließen, dass sie zugestimmt hätten. Darüber hinaus könne man nicht sagen, ob der Patient an der von dem Arzt verordneten Menge von 20 Milligramm Morphin pro Stunde gestorben wäre. Die in der Dokumentation verzeichnete Anordnung einer Gabe der doppelten Dosis stammte den Erkenntnissen nach nicht von dem Arzt. Der Anklage nach sollte der Arzt dem Patienten im Juli 2022 eine Überdosis Morphin verabreicht haben, um dessen Leben „nach eigenem Gutdünken selbstherrlich gezielt zu verkürzen“. Der Arzt hatte diesen Vorwurf stets zurückgewiesen. Seine Verteidiger hatten die Ermittlungen von Prozessbeginn an als unzureichend kritisiert. Verteidiger: Erleichterung bei Mandanten Nach dem Freispruch sprachen die Verteidiger von großer Erleichterung bei ihrem Mandanten. Die Urteilsbegründung sei sehr komplex. Sie habe aber gezeigt, wie wichtig Dokumentation sowie Kommunikation mit den Angehörigen seien. „Das ist eine Absicherung für jeden Arzt, der so eine schwerwiegende Entscheidung trifft“, sagte Anwalt Georg Karl. Der Arzt hatte sich von Ende April 2024 bis Ende Juni 2025 in Untersuchungshaft befunden. Unter anderem hierfür sei er zu entschädigen, so der Vorsitzende Richter in seinem Urteil. Parallel war der Mediziner in einem zweiten Verfahren um den Tod einer 23 Jahre alten Krankenschwester angeklagt gewesen. Hier ist er im April bereits rechtskräftig freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Aussetzung mit Todesfolge vorgeworfen.
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