Bayern wird Wolfsverordnung neu erlassen19. Juli 2024 (Symbolbild) Foto: © AB Photography – stock.adobe.com Der Freistaat Bayern wird die Wolfsverordnung neu erlassen. Das kündigte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München an. Nötig wird das, weil die bisherige Verordnung vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) für unwirksam erklärt wurde. „Wir werden jetzt schnell handeln und das Verfahren zum Neuerlass der Verordnung einschließlich der Verbändeanhörung starten. Ziel ist und bleibt ein konsequentes Wolfsmanagement. Dazu wird die Wolfsverordnung beitragen“ , sagt Glauber. „Der Freistaat steht an der Seite der Nutztierhalter und der Almwirtschaft. Um die Weidetierhaltung überall und auf Dauer zu ermöglichen, ist ein pragmatischer Umgang mit dem Wolf erforderlich. Die Weidetierhaltung ist eine der Grundlagen für die Artenvielfalt in Bayern. Zu einem konsequenten Wolfsmanagement zählt auch der schnelle Abschuss von auffälligen Wölfen.“ Die Wolfsverordnung soll inhaltlich gegenüber der bisherigen Verordnung unverändert bleiben. Als einer der ersten Schritte im Verfahren wird demnächst die Verbändeanhörung gestartet. Zusätzlich wird ein intensiver Austausch mit den Verbänden gesucht. Bis zum Erlass der neuen Verordnung sind auch weiterhin Entnahmen im Einzelfall auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Anlass für die neue Wolfsverordnung ist die heutige Entscheidung des VGH, mit der die aktuelle Wolfsverordnung für unwirksam erklärt wurde. In der mündlichen Verhandlung hatte sich der VGH auf formale Gründe gestützt. Der Freistaat wird sich auch zukünftig für erweiterte rechtliche Möglichkeiten beim Umgang mit dem Wolf sowie für eine Absenkung des Schutzstatus einsetzen. „Für den Umgang mit dem Wolf sind Rechtsänderungen durch EU und Bund erforderlich. Wichtig ist es vor allem, die Voraussetzungen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement in Deutschland zu schaffen“ , so Glauber. Dazu fordert Bayern als wesentliche Voraussetzung eine vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie im Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem soll der Bund alle Möglichkeiten ausschöpfen, um einen günstigen Erhaltungszustand der Art Wolf in den biogeographischen Regionen Deutschlands möglichst rasch festzustellen.
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