BDA zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: „Sparen darf nicht zulasten der Versorgung gehen“14. Juli 2026 Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz birgt nach Ansicht des BDA erhebliche Risiken für die ambulante und stationäre Patientenversorgung. (Symbolfoto: ©Wolfilser/stock.adobe.com) Nach Ansicht des BDA erschweren die jüngst beschlossenen Sparmaßnahmen den politisch gewünschten Ausbau des ambulanten Operierens sowie die Finanzierung personalintensiver Krankenhausbereiche. Um die Krankenkassenbeiträge möglichst stabil zu halten, haben Bundestag und Bundesrat jüngst das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen (wir berichteten). Das Sparpaket sieht auch Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und der Pharmabranche vor. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) sieht darin „erhebliche Risiken für die ambulante und stationäre Patientenversorgung“, wie er in einer aktuellen Mitteilung warnt. Ambulantisierung: Politisch gewollt – wirtschaftlich ausgebremst Zwar ist aus Sicht des Verbandes eine Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) notwendig. Die vorgesehenen Sparmaßnahmen drohten jedoch ausgerechnet jene Versorgungsstrukturen zu schwächen, die gesundheitspolitisch gleichzeitig gestärkt werden sollen. Besonders deutlich werde dieser Widerspruch beim ambulanten Operieren, das politisch ausdrücklich ausgebaut werden soll. Nach Auffassung des BDA werden mit dem neuen Gesetz jedoch gleichzeitig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante Leistungserbringer verschlechtert. Der Verband befürchtet, dass dadurch der weitere Ausbau ambulanter Operationskapazitäten erschwert wird. „Seit Jahren wird gefordert, mehr geeignete Eingriffe ambulant zu erbringen. Gleichzeitig werden die finanziellen Spielräume für ambulante Leistungserbringer begrenzt“, erklärt Dr. Frank Vescia, Vizepräsident des BDA, und mahnt: „Wer Kosten im stationären Bereich senken will, muss die ambulanten Strukturen stärken – und nicht gleichzeitig wirtschaftlich schwächen.“ Auch die stationäre Versorgung sieht der BDA unter Druck. Die im Gesetz vorgesehene Begrenzung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen erhöhe den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser. Besonders betroffen seien personalintensive Fachgebiete wie die Anästhesiologie, in denen qualifiziertes Personal den größten Kostenfaktor darstelle und zugleich die Voraussetzung für eine sichere Patientenversorgung sei. BDA fordert verlässliche Finanzierung für Klinik und Praxis „Anästhesiologie lebt von hochqualifiziertem Personal. Wenn steigende Personalkosten nicht mehr ausreichend refinanziert werden, geraten Investitionen in Personal, Weiterbildung und Versorgungsqualität unter Druck. Das kann weder im Interesse der Beschäftigten noch der Patientinnen und Patienten sein“, betont Beck. Der BDA fordert deshalb, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante und stationäre Versorgung konsequent an den politischen Versorgungszielen auszurichten. Wer mehr Ambulantisierung wolle, müsse das ambulante Operieren stärken. Wer hohe Qualitätsanforderungen an Krankenhäuser stellt, müsse für eine verlässliche Finanzierung sorgen – insbesondere in personalintensiven Fachgebieten wie der Anästhesiologie. „Unabhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir uns auch künftig auf allen politischen Ebenen für die aus unserer Sicht notwendigen Nachbesserungen einsetzen. Unser Ziel bleibt eine Finanzierung, die eine leistungsfähige ambulante und stationäre Patientenversorgung dauerhaft sichert“, so BDA-Präsidentin Beck.
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