Berufsdermatologie: Handekzem und Hautkrebs im Fokus

KI-generiertes Symbolbild, erstellt mit Google Gemini

Die Kampagne „haut+job“ widmet sich 2026 erstmals den gesamten November über der Hautgesundheit im Beruf. Im Mittelpunkt stehen das berufsbedingte Handekzem und UV-bedingter Hautkrebs.

Berufsbedingte Hauterkrankungen gehören nach wie vor zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten. Im Jahr 2025 gingen bei der gesetzlichen Unfallversicherung 14.315 Verdachtsanzeigen auf eine Hauterkrankung wie das Handekzem ein. Hinzu kamen 8092 Verdachtsanzeigen auf berufsbedingten Hautkrebs. Mit der „haut+job“-Kampagne 2026 rücken Dermatologen die Berufsdermatologie im November unter dem Motto „Einen guten Job machen. Mit gesunder Haut.“ einen ganzen Monat lang in den Fokus.

Um die Bedeutung des Themas für Arbeitnehmer zu unterstreichen, umfasst die Kampagne „haut+job“ erstmals den gesamten Monat November. Bislang erstreckte sich die Aufklärungskampagne zu berufsbedingten Hauterkrankungen lediglich auf eine Aktionswoche im November. Besonders relevant für die Aufklärungsarbeit sind das berufsbedingte Handekzem sowie der durch UV-Strahlung verursachte Hautkrebs.

Handekzem (BK 5101)

Das Risiko, ein Handekzem zu entwickeln, ist vor allem im Gesundheitsdienst und dem Friseurgewerbe, aber auch in Metallbetrieben, Reinigungsunternehmen und der Gastronomie erhöht. Durch den wiederholten Kontakt mit Wasser und Reinigungsmitteln kann sich die Haut entzünden. Die betroffenen Stellen nässen häufig, bilden Bläschen und können durch Hautrisse sehr schmerzhaft sein. Auch der Umgang mit anderen Flüssigkeiten oder das Arbeiten mit Handschuhen können Hauterscheinungen verursachen.

Werden Ekzeme nicht rechtzeitig behandelt, können sie chronisch werden. „Wer den Eindruck hat, dass seine Hauterkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht oder verschlimmert wird, sollte dies seiner Hautärztin oder seinem Hautarzt sagen“, rät der in Bremen niedergelassene Hautarzt Dr. Uwe Schwichtenberg, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD).

Erhärtet sich der Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung, erstellen Dermatologen einen Hautarztbericht, mit dem sie den Verdacht der zuständigen Unfallversicherung melden. Übernimmt diese die Behandlung im Rahmen des dann eingeleiteten Hautarztverfahrens, profitieren die Patienten von einer umfassenderen Versorgung, als diese in der Gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist. So werden beispielsweise die Kosten für individuell abgestimmte Hautpflegeprodukte durch die gesetzliche Unfallversicherung übernommen. Rezeptgebühren fallen grundsätzlich nicht an. Zudem gibt es Angebote wie Hautschutzseminare oder eine stationäre „Hautkur“. Durch Schulungs- und Präventionsmaßnahmen lässt sich der Hautzustand der Betroffenen in vielen Fällen deutlich verbessern. Das Ziel ist es, die Patienten im bestehenden Beruf zu halten, was häufig gelingt.

Berufsbedingter Hautkrebs (BK 5103)

Viele Erwerbstätige arbeiten im Freien. Als „Outdoorworker“ sind sie nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Beruf der Sonnenstrahlung ausgesetzt. Unter die BK 5103 fallen Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung. Aktinische Keratosen zeigen sich zumeist als raue, schuppige oder verkrustete Hautstellen, die nicht verschwinden. Erhärtet sich der Verdacht auf einen berufsbedingten Hautkrebs, melden Dermatologen dies mit einer Berufskrankheitenanzeige an die zuständige Unfallversicherung. Ist eine Anerkennung als Berufskrankheit möglich, übernimmt und koordiniert die Unfallversicherung alle weiteren Leistungen.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Außenbeschäftigten regelmäßig eine kostenlose arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung zum berufsbedingten Hautkrebs anzubieten. Laut der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Vorsorge anbieten, wenn diese

  • im Zeitraum von April bis September zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ)
  • mindestens 1 Stunde pro Arbeitstag
  • an mindestens 50 Arbeitstagen im Freien tätig sind
  • bei Arbeiten im Schatten ist eine Angebotsvorsorge ab einer Dauer von mindestens 2 Stunden anzubieten.

Umfangreiches Kampagnenmaterial

Der BVDD stellt für den Aktionsmonat erneut umfangreiches Material bereit. Neben Kampagnenpostern und Patientenflyern für teilnehmende dermatologische Praxen gibt es kurze, zielgruppenspezifische Aufklärungsvideos. Die Website www.haut-und-job.de bündelt Informationen und Materialien rund um die Berufsdermatologie. Begleitet wird die Kampagne im November durch Beiträge auf den Instagram- und LinkedIn-Kanälen des BVDD.

Der bundesweite Aktionsmonat „haut+job“ ist Teil der gesamteuropäischen Initiative „Healthy Skin@Work“ unter dem Dach der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV) mit dem Ziel, die Zahl der beruflich bedingten Hauterkrankungen deutlich zu verringern und den Hautschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. In Deutschland wird die Kampagne vom BVDD, der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) und dem Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) getragen.