Berufsverbände kritisieren G-BA-Entscheidung zum Bluttest17. April 2019 NIPT als mögliche Kassenleistung erhitzt die Gemüter – der BVDH und der BVNP positionieren sich deutlich gegen eine Lösung die nur auf eine Kostenübernahme abzielt (Foto: © Pexels/Amornthep Srina). Zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie (Mu-RL): “Nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) für die Anwendung bei Risikoschwangerschaften im Rahmen der Mu-RL” sehen der Berufsverband Deutscher Humangenetiker (BVDH) und der Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) erhebliche inhaltliche Mängel des Beschlussentwurfs des GBA zum NIPT und fordern eine nachhaltige Überarbeitung. So ist laut der gemeinsamen Pressemitteilung die Definition des Anwendungsbereiches unbestimmt. “Im Ausland sowie als Selbstzahler-Leistung in Deutschland wird NIPT hauptsächlich zur Erkennung häufiger Chromosomenstörungen insbesondere bei Schwangeren im Alter von über 35 Jahren eingesetzt, mithin also als Screening-Untersuchung”, so BVDH und BVNP. “Sollte der Test aber nur zur Abklärung auffälliger Ultraschall-Befunde dienen, wäre diese Indikation verfehlt. Zur Abklärung von Fehlbildungen und Anomalien ist eine hinreichende genetische Diagnostik nur durch eine invasive Diagnostik, meist eine Fruchtwasserentnahme, möglich.” Weiterhin monieren sie, dass das Angebot einer genetischen Untersuchung nicht über eine Informationsbroschüre abzudecken sei. So seien eine fachärztliche Beratung wichtig, damit Frauen nicht unnötigerweise in erhebliche Belastungssituationen geraten. “Die Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik darf grundsätzlich keine Frage des Geldes sein”, so die Verbände. “Dem Entwurf liegt ein Strukturproblem zugrunde: Schwangere Frauen werden einer Screening- bzw Risikogruppe zugeordnet – stattdessen sollten diejenigen besser umsorgt werden, die eine verbesserte Diagnostik auch wirklich brauchen. Ausgangspunkt für eine Erweiterung des Leistungskatalogs von GKV-Patienten sollte die Verbesserung des Versorgungsauftrages sein: Die Betreuung und Diagnostik derjenigen schwangeren Frauen, die bereits einen auffälligen Befund erhalten oder entsprechende Prädispositionen haben, muss verbessert werden. Hierfür ist das NIPT kein geeignetes Mittel.”
Mehr erfahren zu: "Forderung nach verstärktem Screening auf parasitäre Infektion mit erhöhtem HIV- und Zervixkarzinom-Risiko" Forderung nach verstärktem Screening auf parasitäre Infektion mit erhöhtem HIV- und Zervixkarzinom-Risiko Forschende der Liverpool School of Tropical Medicine (LSTM) fordern, Millionen Frauen und Mädchen verstärkt auf die weibliche genitale Schistosomiasis (female genital schistosomiasis, FGS) zu untersuchen. Die vernachlässigte Tropenkrankheit kann das […]
Mehr erfahren zu: "Nationale Stillkommission aktualisiert Definitionen zum Stillen" Nationale Stillkommission aktualisiert Definitionen zum Stillen Die Nationale Stillkommission (NSK) am Max Rubner-Institut hat eine umfassende Aktualisierung der Definitionen zum Stillen und zur Ernährung mit Mutter- und Frauenmilch vorgelegt.
Mehr erfahren zu: "Nichts los ohne Kinder oder lieber kinderlos?" Nichts los ohne Kinder oder lieber kinderlos? Eine eigene Familie zu gründen und Kinder zu bekommen galt lange als selbstverständlich. Für viele Menschen der Gen Z ist das heute nicht mehr der Fall. Immer mehr entscheiden sich […]