Besseres Überleben für Menschen mit Herzkreislauf-Stillstand – Zertifizierungs-Roll-Out für Cardiac Arrest Center erfolgreich gestartet6. September 2019 Foto: ©aey – Adobe Stock Ab sofort beginnt unter dem Dach des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) ein deutschlandweites Zertifizierungs-Roll-Out zum Cardiac Arrest Center (CAC) in mehr als 100 interessierten Kliniken. „Unser gemeinsames Ziel ist es, ein flächendeckendes Netzwerk zertifizierter Kliniken für die Verbesserung des Überlebens von Patientinnen und Patienten mit einem Herzkreislauf-Stillstand in ganz Deutschland aufzubauen”, erklärt Prof. Bernd W. Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC. Mehr als 20 Auditoren stehen bereit, um in den nächsten Monaten und Jahren alle interessierten und entsprechend qualifizierten Kliniken als CAC zu zertifizieren. Prof. Norbert Frey, Vorsitzender der Akademie für Aus-, Weiter- und Fortbildung der DGK ist sich sicher: „Die künftige Zertifizierung von CACs durch GRC und DGK ist ein weiterer wichtiger Schritt zur besseren Versorgung reanimierter Patienten in Deutschland.“ Dem Zertifizierungsverfahren vorausgegangen ist ein mehrjähriger intensiver Prozess zur Definition von Kriterien für ein CAC. Hierzu hat unter dem Schirm des GRC eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Anästhesiologen, Kardiologen und Intensivmedizinern erstmals Basis-Anforderungen für CAC erstellt. Die Kriterien wurden von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), der DGK und der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) konsentiert und in Fachzeitschriften der Gesellschaften publiziert. Mit Unterstützung der Zertifizierungsgesellschaft CertIQ, die in Deutschland auch die Traumazentren zertifiziert, wurde jetzt das entsprechende Auditverfahren entwickelt. Acht Pilotkliniken wurden hierzu seit 2018 erfolgreich auditiert. CAC verbessern Überlebensrate nach prähospitalem Herzkreislauf-Stillstand Bei außerhalb von Krankenhäusern erfolgreich reanimierten Patienten ist die weitere Prognose aufgrund der Schwere der Erkrankung äußerst ernst und im Verlauf ganz wesentlich von der Fachkompetenz und der Ausstattung der weiterbehandelnden Klinik abhängig. In den aktuellen internationalen Leitlinien zur Reanimation wird daher gefordert, prähospital erfolgreich reanimierte Patienten in spezialisierten Krankenhäusern weiter zu behandeln – den CACs. Bisher gab es in Deutschland jedoch keine einheitlichen Kriterien für solche Zentren. Kriterien für die CAC-Zertifizierung Nach evidenzbasiertem Expertenkonsens müssen Kliniken künftig eine Reihe von Qualitätskriterien überprüfbar erfüllen. Den Rettungsdiensten soll hierdurch eine zielsichere Zuweisung der erfolgreich reanimierten Patienten ermöglicht werden. Für die betroffenen Patienten ist es ganz entscheidend, dass sie in ein Krankenhaus transportiert werden, das diese Anforderungen erfüllt. Zu den wichtigsten Qualitätskriterien eines CAC zählen: Eine besondere Struktur mit Verfügbarkeit einer geeigneten Notaufnahmeeinrichtung für reanimierte Patienten, der Verfügbarkeit eines Herzkatheterlabors mit der Möglichkeit der unmittelbaren Primär-PCI rund um die Uhr, die Möglichkeit der Direktübernahme reanimierter Patienten auch im Katheterlabor, permanente Verfügbarkeit eines Platzes auf der Intensivstation mit Nachweis einer fachintensivmedizinischen Betreuung sowie das Vorhandensein eines lokalen Qualitätszirkels zur Reanimationsversorgung. Sicherstellung einer adäquaten Prozessqualität mit Nachweis von Standard Operating Procedures (SOP`s). Qualitätssicherung mit Nachweis einer standardisierten Erfassung des Behandlungsverlaufs und des Ergebnisses bis zur Entlassung. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.grc-org.de/grc-arbeitsgruppen/4-1-Cardiac-Arrest-Center
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