Bpt: Neuer Gehaltstarifvertrag für TFA ab 1. Mai in Kraft

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Zum 1. Mai 2026 tritt für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) ein neuer Gehaltstarifvertrag in Kraft. Darauf haben sich die Tarifpartner – der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) – am 9. April in Frankfurt am Main nach drei Verhandlungsterminen geeinigt.

Über die gesamte Laufzeit von 18 Monaten steigen die Tarifgehälter um durchschnittlich 3,08 Prozent. Die erste Stufe der Gehaltssteigerung ist ab dem 01.05.2026, die zweite ab dem 01.01.2027 wirksam, wie der bpt mitteilt.

Mit dem Junigehalt erfolge für die Tarifgruppen I bis IV zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 230,00 Euro brutto.

Gutausgebildete TFA – unverzichtbar für Tierarztpraxen

Ab Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2026/2027 – je nach Bundesland mit dem Ende der Sommerferien – steigen auch die tariflichen Ausbildungsvergütungen, so der bpt. Sie betragen dann im ersten Ausbildungsjahr 1.000 Euro, im zweiten 1.100 Euro und im dritten 1.200 Euro.

Dazu bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder: „Gut ausgebildete und engagierte Tiermedizinische Fachangestellte sind für erfolgreiche Tierarztpraxen unverzichtbar. Der jetzt gefundene Tarifkompromiss macht das nicht nur deutlich, sondern ermöglicht den Praxen und Kliniken, dass diese wertvollen Arbeitsplätze auch in wirtschaftlich unruhigen Zeiten erhalten bleiben.“ 

Kompromiss gewährleistet soweit möglich Planungssicherheit

TFA-Referatsleiterin Katrin Hammermann ergänzt: „Mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und die Evaluierung der GOT haben die Tarifpartner einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der den Tierarztpraxen und -kliniken Planungssicherheit gibt.“

Der Gehaltstarifvertrag wird nur den Mitgliedern vom vmf und bpt exklusiv zur Verfügung gestellt.