BPtK kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz3. Mai 2024 Die Bundespsychotherapeutenkammer fürchtet einen bevorstehenden Mangel an Fachpsychotherapeuten in Kliniken und Praxen. (Foto: © Ilona – stock.adobe.com) Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und einem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeuten vorzubeugen. In einer aktuellen Stellungnahme fordert die BPtK daher, insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet einen verbesserten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern. „Der Vorschlag einer separaten Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist zwar ein guter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz erhalten“, erklärte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Aber auch für Erwachsene müssen auf dem Land, im Ruhrgebiet und in den historisch schlechter versorgten Städten Ostdeutschlands gezielt zusätzliche Kassensitze geschaffen werden, um lange Wartezeiten abzubauen. Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen.“ Auch bei der ambulanten Komplexbehandlung für schwer psychisch erkrankte Patienten sei der Gesetzgeber gefordert. “„Bestehende Hürden in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Entwicklung dieses wichtigen Versorgungsangebots verhindern, müssen endlich aus dem Weg geräumt werden”, fordert die BPtK-Präsidentin. „Parallel dazu müssen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Behandlungskapazitäten für diese Patienten bedarfsgerecht ausgebaut werden.“ Langfristig hängt die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung der BPtK zufolge davon ab, ob zukünftig ausreichend Fachpsychotherapeuten zur Verfügung stehen. „Mit dem GVSG muss die Regelungslücke zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen werden“, fordert Benecke weiter. „Nur mit einer Finanzierung können die Psychotherapiepraxen und Weiterbildungsambulanzen, die vor Ort die ambulante Versorgung sichern, ausreichende Weiterbildungsstellen für den psychotherapeutischen Nachwuchs einrichten.“ BPtK fordert Ergänzung im KHVVG Auch anlässlich einer Anhörung zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) hat die BPtK eine Stellungnahme vorgelegt. Darin kritisiert die Kammer, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind. „Die Ampel-Koalition muss ihr Versprechen, in dieser Legislaturperiode für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu sorgen, endlich einlösen“, forderte Benecke. Die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) seien als Personaluntergrenzen ausgestaltet und reichen für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung bei Weitem nicht aus, erklärte die BPtK. Zudem habe der G-BA den gesetzlichen Auftrag zur Stärkung der Psychotherapie durch entsprechende Anpassungen der Minutenwerte in der PPP-RL wiederholt nicht umgesetzt. „Die PPP-Richtlinie muss jetzt um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden“, forderte die Präsidentin der BPtK. „Nur so kann erreicht werden, dass die Kliniken in absehbarer Zeit das dringend benötigte Personal aufbauen. Um auch eine bedarfsgerechte Umwandlung von vollstationären Behandlungskapazitäten in stationsäquivalente, teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote voranzutreiben, sind ergänzende gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie von zentraler Bedeutung.“ Am 21. März 2024 hatte der G-BA beschlossen, die vollständige Umsetzung der bestehenden, nach Ansicht der BPtK völlig unzureichenden Mindestvorgaben um drei weitere Jahre zu verschieben. Sanktionen sind bis 2026 ausgesetzt. Knapp die Hälfte der Erwachsenenpsychiatrien und der Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllen die reduzierten Mindestvorgaben derzeit nicht. Um die psychotherapeutische Versorgungsqualität zu verbessern und auch langfristig in den Kliniken sicherstellen zu können, müssen zudem ausreichend stationäre Weiterbildungsstellen für Psychotherapeuten finanziert werden, forderte die Kammerpräsidentin. „Spätestens wenn 2032 auch die letzten Psychotherapeuten nach dem alten Modell ihre Ausbildung abgeschlossen haben müssen, wird der psychotherapeutische Nachwuchs in den Kliniken fehlen. Die BPtK fordert deshalb, dass die Kliniken für eine Übergangszeit zusätzliche Weiterbildungsstellen einrichten und finanziert bekommen können.“
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