Brustkrebs: Mammographie-Screening ab 1. Juli auch für Frauen von 70 bis 75 Jahren27. Juni 2024 Foto: © Peakstock/stock.adobe.com Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet: Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Ab 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich, teilt der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) mit. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag. Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst noch keine persönliche Einladung. Sie können sich aber ab dem 1. Juli 2024 bei den Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein, erklärt der G-BA. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung, kommentiert: „Frauen können mit Stichtag vom 1. Juli 2024 das Brustkrebs-Screening länger nutzen: Die strahlenschutzrechtliche Zulassung liegt vor, so dass der entsprechende Beschluss des G-BA in Kraft treten kann. Durch unsere Anhebung der Altersgrenze können bis zu drei zusätzliche Vorsorgetermine wahrgenommen werden. Möglicherweise ruckelt es bei der Terminvergabe am Anfang noch etwas, hier hoffen wir auf Verständnis der interessierten Frauen. Dennoch halten wir den schnellen pragmatischen Start für gerechtfertigt, damit die Frauen das erweiterte Angebot schon jetzt nutzen können.“ Die Kontaktdaten für eine Anmeldung Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind laut G-BA auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) angegeben ( https://www.mammo-programm.de/de/termin). In einer Broschüre des G-BA finden Frauen nähere Informationen zu den Inhalten und dem Ablauf des Mammographie-Screenings, heißt es weiter in der Pressemitteilung des G-BA. Bevor auch Frauen in der neuen Altersgruppe ab 70 Jahren automatisch eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahen Screening-Einheit erhalten, sind noch umfangreiche technische Vorbereitungen und Anpassungen notwendig, so der G-BA. Hintergrund: Mammographie-Screening Die Inhalte und Qualitätsanforderungen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs legt der G-BA in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) fest. Der G-BA beschloss im März 2021, die derzeitigen Altersgrenzen zu überprüfen. Grund war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission.
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