BTK: Auslandstierschutz mit Risiko – Tollwutfall alarmiert17. Februar 2026 War der Impfpass gefälscht? (Symbolbild) Foto: © Lifeisbeautiful – stock.adobe.com Anlässlich eines aktuellen Tollwutfalls bei einem Welpen in Rheinland-Pfalz mahnt die Bundestierärztekammer (BTK) erneut zur Vorsicht bei der Aufnahme von Hunden aus dem Auslandstierschutz. Denn der Fall zeige, wie schnell die tödliche Viruserkrankung wieder eingeschleppt werden kann. Der betroffene Welpe aus Russland war laut Impfpass gegen Tollwut geimpft. Nach derzeitigem Stand muss jedoch davon ausgegangen werden, dass entweder keine wirksame Impfung erfolgt ist oder der Impfeintrag gefälscht wurde. In vielen Regionen der Welt ist Tollwut eine reale Bedrohung Deutschland gilt seit 2008 als tollwutfrei – dadurch wird Tollwut hierzulande kaum noch als reale Bedrohung wahrgenommen. In vielen Regionen der Welt ist die Erkrankung jedoch weiterhin ein ernstzunehmendes Problem, wie die BTK erklärt. „Der aktuelle Fall zeigt eindrücklich, dass Tollwut jederzeit wieder nach Deutschland eingeschleppt werden kann“, sagt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Gerade bei Hunden aus Ländern mit endemischem Tollwutvorkommen besteht ein reales Risiko – insbesondere dann, wenn Impfdokumente nicht verlässlich sind“, warnt Dr. Vogel. Jeder Hund sollte gegen Tollwut geimpft sein Im europäischen Reiseverkehr ist die Tollwutimpfung für Hunde, Katzen und Frettchen verpflichtend und wird im EU-Heimtierausweis dokumentiert. Moderne Tollwutimpfstoffe bieten inzwischen einen Schutz von bis zu drei Jahren und sind behördlich anerkannt. So kann jede/r Tierhalter/in bei der weltweiten Bekämpfung dieser Krankheit einen wertvollen Beitrag leisten. „Tierhaltende sollten Hunde und Katzen konsequent und routinemäßig gegen Tollwut impfen lassen. Ein lückenloser, verlässlicher Impfschutz ist die wichtigste Präventionsmaßnahme“, erklärt der BTK-Präsident. Tollwut verläuft ohne Impfschutz immer tödlich Tollwut ist eine bekämpfungspflichtige Viruserkrankung, die nach Ausbruch der klinischen Symptome immer tödlich verläuft – sowohl bei Tieren als auch beim Menschen. Eine medizinische Behandlung erkrankter Tiere ist nicht möglich. Tiere ohne ausreichenden Impfschutz müssen im Falle eines Ansteckungsverdachts getötet werden, so die BTK. Menschen müssen im Ernstfall zeitnah eine Postexpositionsprophylaxe erhalten Für Menschen bestehe nach einem Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier die einzige lebensrettende Maßnahme in einer sofortigen Schutzimpfung, der sogenannten Postexpositionsprophylaxe (PEP). Diese muss unverzüglich eingeleitet werden. Die BTK appelliert an alle Tierhalter und Tierhalterinnen, sich vor der Aufnahme eines Hundes aus dem Ausland umfassend zu informieren und ausschließlich mit seriösen Organisationen zusammenzuarbeiten, die transparente Gesundheitsnachweise und ordnungsgemäße tierärztliche Betreuung gewährleisten. „Tierschutz darf nicht zur Gefährdung der öffentlichen Gesundheit führen“, mahnt Dr. Vogel. Aktuelle Meldung zu besagtem Tollwutfall: Tollwut-Virus bei totem Hund nachgewiesen – Biermann Medizin
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