Bundesärztekammer schafft eigene Richtlinie zur Qualitätssicherung in der Pathologie25. April 2025 Bild: © PublicDomainPictures – pixabay.com Die Pathologie erhält erstmals eine eigene Qualitätssicherungs-Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK). Mit dem Beschluss des BÄK-Vorstands, eine spezifische „Rili-BÄK Pathologie“ zu etablieren, wird die zentrale Rolle der pathologischen Diagnostik für eine präzise medizinische Versorgung unterstrichen – und zugleich den besonderen Anforderungen des Gebiets der Pathologie mit seinen Fächern Neuropathologie und Pathologie Rechnung getragen. Die Diagnostik in der Pathologie basiert auf einem komplexen Zusammenspiel unterschiedlicher Verfahren – von der mikroskopischen Analyse gefärbter Gewebeschnitte über spezialisierte Methoden bis hin zur molekulargenetischen Untersuchung. Für eine belastbare Diagnose müssen sämtliche Ergebnisse und gegebenenfalls das Ausgangsmaterial zusammengeführt und ganzheitlich bewertet werden. Eine umfassende Qualitätssicherung muss daher die gesamte Diagnostikkette erfassen. Bereits seit Jahrzehnten ist Qualitätssicherung fester Bestandteil der pathologischen Arbeit. Der erste Ringversuch unter universitären Instituten fand bereits 1999 statt. Wenig später folgte die Möglichkeit der freiwilligen Akkreditierung – ein Schritt, den inzwischen über 110 Institute für Pathologie und Neuropathologie gegangen sind. Mit der Gründung der fachgebietsbezogenen Organisation QuIP im Jahr 2004 wurde ein weiteres wichtiges Instrument etabliert: Rund 300 Einrichtungen nehmen jährlich an den dort organisierten Ringversuchen teil. Prof. Ludwig Wilkens, Präsident des Berufsverbands Deutscher Pathologinnen und Pathologen, begrüßt die Entscheidung der Bundesärztekammer ausdrücklich: „Mit der neuen Rili-BÄK Pathologie wird ein bedeutender Bereich der Krebsmedizin in das Qualitätssicherungsportfolio der Bundesärztekammer aufgenommen. Das ist ein starkes Signal für Patientinnen und Patienten. Bei fächerübergreifenden Themen freuen wir uns auf die enge Zusammenarbeit mit den anderen in-vitro-diagnostischen Disziplinen.“ Auch Prof. Christoph Röcken, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pathologie, sieht in der neuen Richtlinie einen wichtigen Fortschritt: „Trotz aller bisherigen Initiativen fehlte ein verbindlicher, flächendeckender Standard zur Qualitätssicherung für das gesamte Fach. Unter dem Dach der Bundesärztekammer möchten wir nun ein stringentes, zukunftsorientiertes Programm etablieren.“ Prof. Till Acker, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Neuropathologie und Neuroanatomie, betont: „Die Neuropathologie bringt innerhalb der Pathologie eine hochspezialisierte Perspektive auf Erkrankungen des Nervensystems ein – von molekularen Tumorprofilen bis zu neurodegenerativen Prozessen. Die neue Richtlinie schafft dafür erstmals einen strukturierten Qualitätsrahmen, der sowohl die Eigenheiten unseres Fachs berücksichtigt als auch die enge fachliche Verbundenheit mit der Pathologie stärkt.“
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