Bundeseinheitlicher Medikationsplan bei Polymedikation19. August 2026 Symbolbild: © Zamrznuti tonovi – stock.adobe.com Bei Polymedikation ist ein Überblick über alle Präparate essenziell. Der bundeseinheitliche Medikationsplan und die erweiterte Medikationsberatung in der Apotheke können Hausarztpraxen bei der Therapieoptimierung unterstützen. Patienten haben Anspruch auf einen individuellen bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie dauerhaft mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel einnehmen. Der Plan soll mindestens alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die Selbstmedikation enthalten. In der Praxis sind Medikationspläne jedoch manchmal unvollständig ausgefüllt, nicht aktuell oder enthalten missverständliche Eintragungen. Das Team der Apotheke vor Ort kann vorgelegte Medikationspläne prüfen. So sind Patienten besser informiert, fühlen sich bei der Anwendung ihrer Medikamente sicherer und die Therapietreue steigt. Auch medizinisches und pharmazeutisches Fachpersonal profitiert von einem korrekt geführten Plan. Er hilft, Doppelverordnungen und Verordnungskaskaden zu vermeiden sowie Wechselwirkungen zu erkennen. Viele Apotheken bieten außerdem eine „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ an. Sie richtet sich an Patienten, die regelmäßig fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen. Die Beratung unterstützt dabei, die Behandlung im Alltag sicher umzusetzen. Die Medikationsberatung bei Polymedikation ist eine von mehreren pharmazeutischen Dienstleistungen und für Patienten kostenlos, denn sie wird von den Krankenkassen bezahlt. Die Apotheke kann im Zuge dessen auch einen bundeseinheitlichen Medikationsplan individuell für den Patienten erstellen. Medikationsplan sollte vollständig und aktuell sein Meist erstellt und führt die Hausarztpraxis den Medikationsplan. Häufig stehen darin aber nur die Medikamente, die diese Praxis selbst verordnet hat. Arzneimittel anderer behandelnder Ärzte fehlen oft. Gründe dafür können sein, dass Patienten nicht alle eingenommenen Medikamente nennen, etwas vergessen oder den Überblick selbst nicht mehr haben. Auch Facharztbriefe gehen teils verspätet oder gar nicht beim Hausarzt ein. Wird ein neues Medikament eingenommen, ändert sich die Dosierung oder wird ein Präparat ausgetauscht, muss der Plan angepasst werden. Das gilt auch, wenn ein Medikament nach ärztlicher Rücksprache abgesetzt wird. Ärzte müssen den Plan aktualisieren, wenn sie die Änderung selbst veranlassen oder sicher davon wissen. Auch Apotheker dürfen den Medikationsplan aktualisieren oder ihn erstellen, falls es keinen gibt. Das ist zum Beispiel möglich, wenn ein Präparat unter einem neuen Handelsnamen abgegeben wird oder wenn Patienten ein rezeptfreies Medikament kaufen. Eine Unterscheidung zwischen Bedarfs- und Dauermedikamenten ist wichtig. Sonst nehmen Betroffene ein Präparat möglicherweise regelmäßig ein, obwohl es nur in bestimmten Situationen vorgesehen ist. Patienten sollten ihren Medikationsplan daher regelmäßig in der Apotheke vor Ort prüfen lassen. Das ist besonders wichtig, wenn sich die Medikation geändert hat. Der Apotheker kann die Arztpraxis um eine Aktualisierung bitten, zum Beispiel damit eine Fremdmedikation nachgetragen wird. Dafür muss der Patient das Apothekenteam von der Schweigepflicht entbinden. Spezielle Beratung bei Polymedikation Viele Apotheken bieten eine „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ an. Sie richtet sich an Patienten, die dauerhaft mindestens fünf verordnete systemisch wirkende Arzneimittel oder Inhalativa anwenden. Die Beratung ist eine pharmazeutische Dienstleistung und umfasst auch die Erstellung eines Medikationsplans. Dabei werden alle Medikamente geprüft, auch rezeptfreie Präparate. Bei Bedarf und mit Einverständnis des Patienten kann die Therapie gemeinsam mit dem behandelnden Arzt optimiert werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Die Prüfung der Gesamtmedikation einschließlich Selbstmedikation kann alle zwölf Monate genutzt werden. Ein erneuter Anspruch innerhalb eines Jahres besteht, wenn die Medikation deutlich umgestellt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn innerhalb von vier Wochen mindestens drei Dauermedikamente neu hinzukommen oder ausgetauscht werden. Einheitlicher Vordruck verschafft Überblick Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist ein einheitlicher Vordruck. Er zeigt auf einen Blick die wichtigsten Informationen zur persönlichen Arzneimitteltherapie. Dazu gehört, welche Arztpraxis oder Apotheke den Plan wann und für welchen Patienten ausgedruckt hat. Der Plan ist in drei Bereiche gegliedert: Dauermedikation, Bedarfsmedikation und zeitlich begrenzte Anwendung. Zu jedem Medikament stehen wichtige Angaben in eigenen Spalten. Dazu zählen Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Darreichungsform, Dosierung, Einnahmezeitpunkte, Hinweise wie „während der Mahlzeit“ und der zugrunde liegende Anwendungsgrund. Der Plan enthält verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente, zum Beispiel aus der Selbstmedikation. Bei Bedarf können auch relevante Medizinprodukte aufgenommen werden, etwa eine Hormonspirale zur Verhütung. Mit einem QR-Code oben rechts kann das Fachpersonal den Medikationsplan digital abrufen und bearbeiten. Elektronischer Medikationsplan in Modellregionen gestartet Patienten haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn ihnen mindestens drei Medikamente für die gleichzeitige Einnahme für eine Mindestdauer von 28 Tagen verordnet wurden. Ärzte können auch dann einen Medikationsplan ausstellen, wenn weniger Medikamente eingenommen werden oder die Einnahme kürzer dauert. Der individuelle bundeseinheitliche Medikationsplan ist für viele Patienten ein Hilfsmittel für die korrekte, sichere Arzneimitteltherapie, bis sich der elektronische Medikationsplan durchgesetzt haben wird. Dieser ist der digitale „Nachfolger“ des papiernen bundeseinheitlichen Medikationsplans und ein weiterer Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Er befindet sich seit Juli 2026 in verschiedenen Modellregionen in der Erprobung. Für den Anspruch auf einen elektronischen Medikationsplan gelten dieselben Voraussetzungen wie beim bundeseinheitlichen Medikationsplan. Darüber hinaus setzt die Inanspruchnahme die Nutzung der elektronischen Patientenakte voraus. Wer dieser widersprochen hat, kann den elektronischen Medikationsplan trotz etwaigen Anspruchs nicht nutzen. Die Annahme beider Angebote ist für Patienten freiwillig.
Mehr erfahren zu: "Insulinresistenz scheint nicht immer negativ zu sein" Insulinresistenz scheint nicht immer negativ zu sein Eine genetische Studie zeigt: Eine lebenslang leicht eingeschränkte Insulinwirkung kann mit einem günstigeren Stoffwechselprofil verbunden sein – ohne erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs.
Mehr erfahren zu: "Umfrage: Osteopathie-Allianz sieht Auftrag für berufsgesetzliche Regelung bestätigt" Umfrage: Osteopathie-Allianz sieht Auftrag für berufsgesetzliche Regelung bestätigt Laut einer Befragung im Auftrag der Osteopathie-Allianz sind osteopathisch und schulmedizinisch versorgte Patienten deutlich zufriedener als vergleichbare ausschließlich schulmedizinisch behandelte Patienten.
Mehr erfahren zu: "Online-Beratung für ältere Menschen in belastenden Lebensphasen" Online-Beratung für ältere Menschen in belastenden Lebensphasen LebensLinien 60+ bietet Menschen ab 60 Jahren bundesweit eine kostenfreie und anonyme Online-Beratung in belastenden Lebensphasen. Die Beratung erfolgt schriftlich über ein geschütztes Mailberatungssystem.