Bundesgesundheitsministerium: Honorarkürzung bei Psychotherapeuten rechtens

Seit 1. April erhalten Psychotherapeuten weniger Honorar. (Foto: © patpitchaya – stock.adobe.com)

Die Absenkung des Honorars für psychotherapeutischen Leistungen hat heftige Proteste ausgelöst. Eine Überprüfung durch das Bundesgesundheitsministerium ergab allerdings keine Beanstandung.

Die umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach der üblichen Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) generell rechtmäßig. „Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, hieß es aus dem Ressort von Ministerin Nina Warken (CDU), wie zuerst die „Rheinische Post“ berichtete. Gegen die vom Erweiterten Bundesausschuss (BA) beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent gibt es bundesweite Proteste.

Das Gremium hatte die Kürzung zum 1. April festgelegt (wir berichteten). Zugleich wurden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt, kündigte gegen den Beschluss des Gremiums eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg an.

Ministerium hat nur allgemeine Rechtsaufsicht 

Das Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über die Beschlüsse des BA. Diese beschränkt sich aber auf die Prüfung möglicher Gesetzesverstöße, besonders zu verfassungswidrigen Regelungen und ob im Rahmen der Rechtsgrundlagen gehandelt wird, wie es aus dem Ressort hieß. 

Das Ministerium bat bei dem Gremium demnach auch noch um zusätzliche Informationen. „Ziel der Nachfrage war die Nachvollziehbarkeit, ob für das angewandte Verfahren zur Berechnung der Absenkung alle maßgeblichen Daten vorlagen und berücksichtigt worden sind“, erklärte das Ministerium.

KBV hält an Klage fest

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte, nicht vom BMG über dessen Einschätzung informiert worden zu sein, und kündigte an, an der Klage gegen den BA-Beschluss festzuhalten.

„Es ist schlechter Stil, dass wir aus Medienberichten zur Kenntnis nehmen mussten, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Psychotherapie nicht beanstanden wird. Dieses Vorgehen ist stillos und zeugt von Gleichgültigkeit gegenüber den Problemen der psychotherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen. „Wir gehen fest davon aus, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist. Deshalb sind wir sehr zuversichtlich, was unsere Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg angeht, verbunden mit einem Antrag im Eilrechtsschutz. Mit diesem versuchen wir, eine aufschiebende Wirkung der Klage herzustellen, sodass der BA-Beschluss bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht vollzogen werden kann. Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen und für eine Abkehr von dieser völlig unsinnigen und unreflektierten Sparpolitik kämpfen.“