BvDU: Corona-Hygiene muss sein, eine Kostenbeteiligung aber auch13. Oktober 2020 BvDU-Präsident Axel Schroeder. Foto: BvDU „Wir behandeln unsere Patienten derzeit unter erschwerten Bedingungen. Die gewissenhafte Einhaltung der ‚Corona-Hygiene‘ unter Einsatz persönlicher Schutzausrüstung wird im Zuge steigender Infektionszahlen auch im Hinblick auf die Wintermonate zunehmend wichtiger“, erklärt Dr. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen (BvDU). „Gerade weil wir wieder in der Regelversorgung sind und nicht im Lockdown, müssen die Schutznahmen weiter aufrechterhalten werden. Es kann nicht sein, dass wir dafür Sorge tragen, die Patienten zu schützen und dann auf den Kosten dafür sitzen bleiben.“ Der BvDU kritisiert die seit 1. Oktober 2020 geltende Regelung, wonach die GOÄ-Ziffer analog 245, erhöhte Hygienemaßnahmen, nur noch zum 1-fachen Satz abgerechnet werden kann. Bundesärztekammer, PKV sowie Beihilfekostenträger hatten sich jüngst darauf in ihren Verhandlungen über die Hygieneziffer verständigt. BvDU sieht Freiberuflichkeit und neue GOÄ gefährdet „Unser Aufwand wird momentan eher mehr als weniger: Der Arzt selbst legt anhand des Behandlungsaufwands den Faktor individuell fest – und nicht der Versicherungsträger“, kritisiert Schroeder. „Solche Eingriffe stellen unsere freie Berufsausübung und eine GOÄ in Frage. Wir brauchen jetzt Konsens und keinen Konflikt, sonst unterscheidet sich die neue GOÄ auch nicht von einem EBM“, betont der BvDU-Präsident. Bis dahin empfiehlt der BvDU den Urologinnen und Urologen, bei den einzelnen Leistungen individuell den Steigerungsfaktor für die Schutzmaßnahmen einzusetzen. Kritik auch an GKV-Honorarbeschluss „Vertragsärzte haben in den letzten Monaten die Hauptlast der Versorgung getragen – und die Corona bedingten Mehraufwendungen in Praxen werden bleiben“, stellt Schroeder fest. Laut einer Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) haben Praxen aufgrund der Corona-Pandemie im Schnitt für Anschaffungen für besseren Infektionsschutz bis zu 5000 Euro ausgegeben. „Die Honorarverhandlungen der Selbstverwaltung und die resultierende EBA-Entscheidung waren nicht nur sehr enttäuschend für die Vertragsärzteschaft insgesamt, sondern speziell auch für Fachärztinnen und -ärzte. Rund 60 Prozent des ambulanten Leistungsbedarfs wird von fachärztlichen Praxen abgearbeitet − doch deren Honorarentwicklung hält nicht Schritt“, unterstreicht Schroeder abschließend.
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