BVKJ fordert Kinderbeauftragten der Bundesregierung

Auf Landesebene gibt es in Deutschland immerhin vier Kinderbeauftragte, in einem Bundesland ist die Einführung geplant. Auf Bundesebene gibt es bislang keinen offiziellen Fürsprecher für Kinderrechte. (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September erneuert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) seine Forderung nach einer beziehungsweise einem Kinderbeauftragten der Bundesregierung.

„Derzeit gibt es 48 Beauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung mit den verschiedensten Zuständigkeiten. Es gibt eine Pflegebeauftragte und eine Tierschutzbeauftragte, es gibt auch einen Meeresbeauftragten und eine Luft- und Raumfahrtbeauftragte. Da muss ich mich wirklich wundern, dass kein Kinderbeauftragter darunter ist. Kinder sind die Zukunft des Landes und sie machen einen Anteil von 13,0 Prozent der Bevölkerung in Deutschland aus”, erklärte der Präsident des BVKJ, Dr. Thomas Fischbach.

Die Beauftragten des Bundes haben laut BVKJ immer wieder wichtige Impulse gegeben – konkret in Gesetzgebungsverfahren, aber auch in der allgemeinen öffentlichen Diskussion. Auch Unicef fordert seit vielen Jahren von Deutschland die Schaffung einer beziehungsweise eines Kinderbeauftragten beziehungsweise einer Ombudsperson, die sich für die Rechte von Kindern einsetzt – das liegt in der Kinderrechtskonvention, die Deutschland unterzeichnet hat, begründet.

„In den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es bereits Kinderbeauftragte auf Landesebene“, erklärte Fischbach. „Warum nicht auch auf Bundesebene? Die Rechte und Interessen von Kindern sollten bei allen politischen Entscheidungen viel stärker berücksichtigt werden als bisher. Dafür könnte ein Beauftragter des Bundes sorgen. Wir treffen heute Entscheidungen, die das ganze spätere Leben unserer Kinder prägen werden: Wie viel investieren wir in unser Bildungssystem und die Gesundheitschancen von Kindern? Mit welchen Mitteln unterstützen wir finanziell benachteiligte Familien? Schulden in welcher Höhe hinterlassen wir und wie gehen wir mit unserem Planeten um? Kinder haben kein Wahlrecht und werden schon allein deshalb zu oft nicht gehört. Es braucht jemanden, der bei den vielen Querschnittsaufgaben, die Kinder betreffen, koordiniert, ihre Interessen wahrt und als Ansprechpartner für ihre Belange zur Verfügung steht. Deshalb sprechen wir Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte uns ausdrücklich für eine Kinderbeauftragte oder einen Kinderbeauftragten aus.“